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Prokon stellt Insolvenzantrag

Am 22. Januar hat PROKON Regenerative Energien GmbH beim Amtsgericht Itzehoe Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt und Dr. Dietmar Penzlin, Hamburg zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Für die rd. 75.000 Genussrechtsanleger hat das zur Folge, dass derzeit kein Genussscheinkapital oder Zinsen gezahlt werden können. Rechtliche Maßnahmen wie etwa Kündigung und Widerruf gehen daher ins Leere.

Für PROKON selbst gibt es im wesentlichen zwei Möglichkeiten, und zwar die Durchführung des Insolvenzverfahrens oder Sanierungsmaßnahmen. Derzeit prüfen mehrere Gutachter, ob überhaupt ein Insolvenzverfahren durchgeführt werden kann. Möglicherweise scheitert dies bereits am fehlenden Insolvenzgrund, wenn nämlich die Genussrechtsinhaber nicht als Gläubiger, sondern als nachrangige Insolvenzteilnehmer angesehen werden.

Forderungsanmeldungen werden daher erst möglich sein, falls das Insolvenzverfahren überhaupt eröffnet werden sollte. In dem Fall erhalten alle Gläubiger Formulare zur Forderungsanmeldung.

Für Anleger gilt daher, dass sie in jedem Fall das aktuelle Geschehen mitverfolgen sollten. Insbesondere sollte beobachtet werden, zu welchem Ergebnis die Sachverständigen kommen. Erste Ergebnissen sind für Ende April angekündigt.

Neben der Frage der Anmeldung von Insolvenzansprüchen kommen auch weitere Haftungsfragen in Betracht. Da der Verkaufsprospekt wegen irreführender Werbeaussagen zur Sicherheit und Flexibilität als fehlerhaft angesehen wurde (OLG Schleswig-Hollstein v. 05. Juni 2012 – 6 U 14/11), sind hier Ansprüche aus Prospekthaftung denkbar.

Zu prüfen ist ferner, ob die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) ihrer Rolle als zentrale Aufsichtsbehörde gerecht geworden ist oder hier ebenfalls Haftungsgründe in Betracht kommen. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtete am 04. Februar „Bafin wusste über Prokon-Schieflage Bescheid“.

Andere Fragen werden gegebenenfalls auch strafrechtlich zu klären sein. Die Staatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität in Lübeck prüft seit dem 13. Januar, ob ein Anfangsverdacht wegen Betruges gegeben ist.

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