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SIXT Kunden aufgepasst! Belehrungsfehler bei Leasingverträgen

Das OLG München hat am 18. Juni 2020 entschieden, dass Kunden von SIXT ihre bestehenden Leasingverträge widerrufen können, weil die von SIXT verwendete Belehrung fehlerhaft war. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

OLG München: Widerrufsinformation enthält widersprüchliche Angaben

In dem vor dem OLG München verhandelten Verfahren schlossen ein Verbraucher und Sixt im März 2017 einen Leasingvertrag über ein Kfz unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln. Über ein Jahr später im Juli 2018 erklärte der Verbraucher den Widerruf des Leasingvertrages unter Hinweis auf eine nicht ordnungsgemäße Belehrung über sein Widerrufsrecht. Mit der Klage verfolgte der Kläger das Ziel, dass Sixt ab dem Zugang des Widerrufs keinen Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Leasingrate mehr hat und die geleisteten Leasingraten zurückzahlen musste gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Sixt ist hingegen der Auffassung, dass ein Widerrufsrecht schon gar nicht bestehe und selbst wenn das anders wäre, die Widerrufsinformationen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen würden.

Das OLG München stellte mit seinem Urteil fest, dass dem Kläger ein unbefristetes Widerrufsrecht zusteht. Die von Sixt verwendete Widerrufsinformation enthält nach Ansicht des Gerichts widersprüchliche Angaben zu den Widerrufsfolgen, was die Frist der Rückgabe des Leasingobjekts betrifft. Darüber hinaus schuldet der Kläger keinen Wertersatz und keine Nutzungsentschädigung. Das bedeutet für den Kläger, dass er sein gesamtes Geld zurückerhält.

Welche Fehler machte SIXT?

Die Widerrufsbelehrung von Sixt enthielt zwei verschiedene Fristen bezüglich der Rückgabe des Fahrzeugs. Für den Verbraucher war daher nicht zu erkennen, ob er das Fahrzeug nach 30 oder 14 Tagen zurückgeben muss. Zusätzlich hat Sixt es versäumt, auf die besonderen Regeln des Widerrufs bei Fernabsatzverträgen hinzuweisen. Auch daraus folgt die Unwirksamkeit der Widerrufsbelehrung. Angesichts dieser Fehler begann die Widerrufsfrist von sonst 14 Tagen für den Verbraucher nicht zu laufen.

Was bringt der Widerruf?

Erklärt der Verbraucher den Widerruf des Leasingvertrages, kann er sich von seinem Vertrag auf verhältnismäßig komfortable Weise wieder lösen. Der Verbraucher erhält die gezahlten Leasingraten zurück. Er muss lediglich das Fahrzeug zurückgeben, dabei jedoch, wie vom OLG München festgestellt, keinen Wert- oder Nutzungsersatz zahlen.

JACKWERTH Rechtsanwälte helfen!

Sollten Sie Kunde bei Sixt sein, besteht auch für Sie die Möglichkeit, von dem Urteil zu profitieren. Zunächst muss jedoch geklärt werden, ob Ihnen ein Widerrufsrecht zusteht. Lassen Sie Ihren Vertrag von einer Fachanwältin überprüfen und planen Sie gemeinsam die nächsten Schritte, abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse und bei voller Kostentransparenz.

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