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LG Berlin: EUFIMA AG muss Anlegerin fast 20.000 Euro zurückzahlen

Ein Erfolg für eine Mandantin von JACKWERTH Rechtsanwälte: Am 18. Mai 2022 verurteilte das Landgericht Berlin die Versicherungsmaklerin EUFIMA AG aus Hannover zur Rückzahlung von 17.886,31 Euro nebst Zinsen an die Anlegerin. Auch die außergerichtlichen Kosten müssen erstattet werden.

Einmalzahlung als verkappte Provision

Ein Fachberater für Finanzdienstleistungen von der EUFIMA AG trat Anfang 2018 an die Klägerin heran und empfahl der Programmiererin, die über keine gesetzliche Rentenabsicherung verfügte, eine fondsgebundene Rentenversicherung zur Altersvorsorge. Als Sparbeiträge sollte sie zu Beginn einmalig 17.450 Euro sowie monatliche Raten von 200 Euro einzahlen. Die Anlegerin entschied sich für dieses Vorsorgekonzept und überwies den Einmalbetrag. Zudem leistete sie die monatlichen Beiträge. Als die Klägerin Kapitalbedarf hatte, wandte sie sich Anfang 2021 an ihren Vermittler und bat um Auflösung der Einmalanlage. Dies wurde ihr verwehrt, ohne einen Grund hierfür zu nennen. Erst mit anwaltlicher Hilfe stellte sie fest, dass der Einmalbetrag weder in die fondsgebundene Versicherung geflossen noch das Rentenkonzept schlüssig war. Sie reichte Klage ein.

LG Berlin: Vermittlerfirma verletzte Aufklärungspflichten

Das Gericht gab der Klägerin recht. In der mündlichen Verhandlung erklärte der Richter, dass gleich 3 Gründe zum Klageerfolg führen. Für die Anlegerin war nicht erkennbar, dass es sich bei der Einmalzahlung um eine Provisionszahlung handeln sollte, da von einer “Einmalzahlung in Ihr VorsorgeKonzept” die Rede war. Die Vermittlerfirma verletzte dadurch ihre Aufklärungs- und Beratungspflichten. Zudem stellte das Gericht klar, dass der Vertrag als Rentenversicherung völlig ungeeignet war, da die Anlegerin bei Auszahlung der Versicherung bereits 86 Jahre alt wäre. Der Vertrag wurde auch nicht in der von der Anlegerin gewünschten Risikoklasse 3 abgeschlossen, sondern wies die Klasse 5 mit deutlich höherem Risiko auf. Angesichts dieser erdrückenden Lage entschloss sich die Gegenseite, die Ansprüche noch im Termin anzuerkennen. Das Gericht erließ ein Anerkenntnisurteil.

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