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HansaSpar: BaFin ermittelt wegen unerlaubter Geschäfte

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ermittelt gegen das Vergleichsportal HansaSpar.de wegen des Verdachts unerlaubter Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen. Laut aktueller Meldung vom 30. September 2022 hat die Behörde einen hinreichend begründeten Verdacht, dass HansaSpar angebliche Evotec-Aktien ohne erforderlichen Prospekt anbot. Schadensersatzansprüche sind möglich.

Irreführende Werbung mit sicheren Geldanlagen?

HansaSpar mit Sitz in Hamburg wirbt auf der eigenen Website mit sicheren Geldanlagen und unkomplizierten Investitionen. Vor allem auf das Angebot der Eröffnung von Tagesgeld oder Festgeldkonten mit hoher Rendite ist das Vergleichsportal spezialisiert. Laut Impressum steckt hinter dem Unternehmen das Vergleichsportal Check24. Mittlerweile häufen sich im Internet jedoch Berichte, dass HansaSpar und Check24 nichts miteinander zu tun haben. Zudem wird mit einem Zinssatz von 3,15 Prozent geworben. Dieser ist höher als der der aktuellen Marktlage.

BaFin prüft Ungereimtheiten

Laut BaFin erbringt HansaSpar unerlaubt Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen. In Deutschland benötigen Anbieter von Finanz- und Wertpapierdienstleistungen eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz beziehungsweise nach dem Wertpapierinstitutsgesetz. Eine Erlaubnis liegt jedoch nicht vor. Nur wenige Tage später stellt die BaFin weitere Versäumnisse bei der HansaSpar fest. Laut BaFin gäbe es einen begründeten Verdacht für einen fehlenden Prospekt für ein Aktienangebot der Evotec AG, welches die HansaSpar im Angebot habe. Da Wertpapiere in Deutschland nicht ohne einen gebilligten Prospekt angeboten werden dürfen, kann ein Verstoß gegen die Prospektpflicht vorliegen. Bei ihrer Prüfung klärt die Behörde die Einhaltung gesetzlicher Mindestangaben und ob der Prospekt verständlich und widerspruchsfrei ist. Die Kontrolle inhaltlicher Richtigkeit oder Seriosität des Anbieters erfolgt dabei aber nicht. Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten daher Verbrauchern, vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

JACKWERTH Rechtsanwälte helfen bei verbotenen Anlagegeschäften

Die Warnung der BaFin ist regelmäßig ein starkes Alarmsignal. Wenn auch Sie Ihr Geld dort eingezahlt haben, sollten Sie dieses zurückfordern. Gelingt das nicht, kommen Schadensersatz- und Erstattungsansprüche in Betracht. Zudem kann Strafanzeige gestellt werden. Wir klären in einem ersten kostenfreien und unverbindlichen Termin, welche rechtlichen Möglichkeiten für Sie bestehen.

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