Wer vorzeitig geht, zahlt drauf.
Werden Darlehensschulden vorzeitig abgelöst, verlangen Banken oft Vorfälligkeitsentschädigungen. Das ist nicht immer rechtens, beschloss das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig-Holstein am 21. Dezember 2023 – und verurteilte eine Bank zur Rückzahlung von 17.797,14 Euro an zwei Verbraucher (Aktenzeichen: 5 U 107/23). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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