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Angelika Jackwerth - Fachanwältin

Ihre Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Anlegerschutz ist Vertrauenssache. 
Angelika Jackwerth

Newsblog - Neueste Beiträge

Wir stehen für

Umfassende und verständliche Rechtsdienstleistungen

Seit über 20 Jahren setzen wir uns erfolgreich für die Rechte von Verbrauchern, Anlegern und Kreditnehmern ein. 

Team Jackwerth Rechtsanwälte - Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht
20+
Jahre Erfahrung

Kapitalanleger und Kreditnehmer sind oft schutzlos. Wir setzen uns für ihre Rechte ein

JACKWERTH Rechtsanwälte können für Sie bundesweit in Sachen Bank- und Kapitalmarktrecht tätig werden.

Zufriedene Mandanten
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Außergerichtliche Erfolge
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Erfolgreiche Prozesse
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Jahre Erfahrung
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Die Kanzlei JACKWERTH Rechtsanwälte ist hochspezialisiert

Rechtsgebiete

Bankrecht

Expertenrat für Bankrecht: Ihr vertrauenswürdiger Partner für komplexe Finanzangelegenheiten

Kapitalmarktrecht

Kapitalmarktrecht meistern: Ihr Spezialist für rechtliche Sicherheit und Rendite

Versicherungsrecht

Rechtssicherheit in Versicherungsfragen: Ihr Experte für maximalen Schutz

Verbraucherrecht

Stärkung Ihrer Rechte: Verbraucherrecht und rechtliche Durchsetzung durch uns

Was uns ausmacht

Wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen

Individuelle Mandatsbetreuung

Persönliche Betreuung, professionelle Expertise – Ich setze mich persönlich für Ihre rechtlichen Interessen im Bank- und Kapitalmarktrecht ein.

Direkter, persönlicher Kontakt

Unmittelbare Verbindung, individuelle Fürsorge – Ihr direkter Draht zu uns für eine persönliche und umgehende Betreuung von Ihrer Fachanwältin.

Unkomplizierten Umgang

Einfach, klar, unkompliziert – Wir machen den rechtlichen Prozess für Sie verständlich und leicht nachvollziehbar.

Kostentransparenz

Klarheit von Anfang an – Transparente Kostenstrukturen für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ohne böse Überraschungen.

Sie möchten mehr Informationen?

Treten Sie unkompliziert mit uns in Kontakt – oder informieren Sie sich gerne über die neusten Urteile und Entwicklungen zum Thema Bank- und Kapitalmarkzrecht

Telefontermin

Vereinbaren Sie gerne einen Telefontermin mit uns. In einem ersten kostenfreien Telefonat beleuchten wir Ihr Anliegen.

Kontakt per E-Mail

Gerne können Sie uns auch Ihre Frage per Email senden. Wir kontaktieren Sie dann, um Ihre Fragestellung zu besprechen

Newsblog

In unserem Newsblog veröffentlichen wir mehrmals im Monat Artikel zum Thema Bankrecht und Kapitalmarktrecht

FAQ

Häufige Fragen

Uns erreichen täglich Fragen zu den Themen Bankrecht und Kapitalmarktrecht.

Hier die momentan häufigsten…

Unsere Empfehlung: konsultieren Sie einen Anwalt konsultieren, der sich auf Bankrecht spezialisiert hat und schildern Sie in einem ersten kostenfreien Gespräch Ihr Anliegen. Ein Anwalt kann Ihre Situation bewerten, Ihnen rechtliche Optionen aufzeigen und Sie bei der weiteren Vorgehensweise unterstützen.

Hier können Sie uns Ihre Anfrage schicken und Frau Jackwerth kontaktiert Sie persönlich.

Falls der Verlust auf Betrug, Fehlverhalten oder falsche Darstellungen seitens des Unternehmens, seiner Vertreter oder anderer Parteien zurückzuführen ist, könnten Sie rechtliche Schritte erwägen. Sie könnten Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen oder sich an Aufsichtsbehörden oder Regulierungsstellen wenden, um das Fehlverhalten zu melden.

Um Ihren speziellen Fall abzuklären, können Sie hier Frau Jackwerth eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten und einer kurzen Schilderung schicken.

  1. Ein Sparbuch beweist in der Regel, daß das dort aufgeführte Guthaben bestanden hat und nicht zurückgezahlt wurde. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn die Bank darlegt und im Bestreitensfalle beweist, daß nach dem letzten Eintrag allgemein neue Sparurkunden ohne Einziehung oder Entwertung der alten Sparbücher ausgegeben wurden. In diesem Fall bleibt es dabei, daß innerhalb der Aufbewahrungsfrist des § 257 HGB die Bank die Rückzahlung, nach Ablauf dieser Frist der Kunde die Nichtrückzahlung zu beweisen hat.

  2. Der Anspruch aus dem Sparbuch verjährt in 30 Jahren nach dem letzten Eintrag.

  3. Unabhängig hiervon kommt Verwirkung in Betracht, wenn die verschuldet verspätete Geltendmachung die Nachforschungsmöglichkeiten der Bank erschwert.

Wer vorzeitig geht, zahlt drauf.

Werden Darlehensschulden vorzeitig abgelöst, verlangen Banken oft Vorfälligkeitsentschädigungen. Das ist nicht immer rechtens, beschloss das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig-Holstein am 21. Dezember 2023 – und verurteilte eine Bank zur Rückzahlung von 17.797,14 Euro an zwei Verbraucher (Aktenzeichen: 5 U 107/23). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Wir sind spezialisiert auf Bankrecht - gerne begleiten wir Sie rechtlich. Hier können Sie uns Ihre Kontaktdaten übermitteln und Ihre Problemstellung kurz schildern.