Anlagen prüfen lassen
Anleger sollten nachteilhafte Verträge durchleuchten lassen. Häufig wurde nur unzureichend über Modalitäten und Risiken aufgeklärt. Auch der Widerruf von zu teuren Versicherungen kann bares Geld bringen.Aktuelle Themen
Informieren Sie sich bei uns über aktuelle Themen und die wichtigste Rechtsprechung im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts.Interview im Radio
Angelika Jackwerth im Interview zum Thema "Risiken von Kapitalanlagen" und wie Banken und Vermittler teilweise hintergründig agieren.Anlegerschutz. Kreditnehmerschutz. Prävention.
Sie haben Geld angelegt, eine Altervorsorge oder einen Kredit abgeschlossen und fühlen sich von der Bank oder dem Anlagevermittler falsch beraten? Als Fachanwälte verhelfen wir Ihnen zu Ihrem Recht und kümmern uns um Ihre Werte. Wir prüfen Ihre Unterlagen und klären Sie umfassend über bestehende rechtliche Möglichkeiten und Chancen auf.
Seriosität, persönliche Betreuung und hohes Engagement sind für uns selbstverständlich. Durch engen Kontakt zu Verbraucherschutzverbänden, Aufsichtsämtern und Brancheninformationsdiensten sind wir immer über die aktuellen Entwicklungen informiert. Wir vertreten Sie bundesweit.
Gerne können Sie in einem unverbindlichen Beratungsgespräch Ihre rechtlichen Möglichkeiten in Erfahrung bringen.
Aktuelle Themen im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht
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14.07.2016
BGH: Verwirkung des Widerrufsrechts und Widerrufsbelehrung der Sparkassen
In zwei Entscheidungen vom 12.06.2016 hat sich der Bundesgerichtshofs mit dem Widerruf von Darlehensverträgen aus dem Jahr 2001 und 2008 auseinandersetzen müssen.
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20.06.2016
Hanseatisches Fußball Kontor - Fußballfans in Sorge
Am 17.06.2016 wurde das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hanseatischen Fußball Kontor GmbH durch das Amtsgericht Schwerin eröffnet.
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18.09.2016
BGH-Urteil: Provisionsaufklärung gilt auch für finanzierte Eigentumswohnungen
In einer Entscheidung zur Aufklärungspflicht von Anlageberatern über Innenprovisionen von über 15 % im Zusammenhang mit fremdfinanzierten Eigentumswohnungen stärkt der BGH die Rechte von Anlegern.
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15.01.2016
Klage der INNOVA gegen Anlegerin abgewiesen
Das Amtsgericht Eisenach hat in seinem Urteil vom 16. Dezember 2015 entschieden, dass die inzwischen in Liquidation befindliche Fondsgesellschaft INNOVA Zweite Beteiligungs-GmbH & Co. KG i.L. von der Anlegerin keine Zahlungen mehr verlangen kann. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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20.02.2016
German Pellets - die nächste große Öko-Pleite?
Das Firmengeflecht des in 2005 von Peter Leibold gegründeten Brennstoffherstellers German Pellets aus Wismar mit rund 226 Millionen Euro Anlegergeldern ist pleite. Für den Mutterkonzern German Pellets GmbH wurde am 10. Februar 2016 das vorläufige Insolvenzverfahren am Amtsgericht Schwerin unter dem Aktenzeichen 580 IN 64/16...
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20.03.2016
LG MEININGEN: INNOVA² - ANLEGERIN MUSS NICHT ZAHLEN
Die Anlegerin hatte sich im Jahre 2004 an der INNOVA² – ZWEITE BETEILIGUNGSGESELLSCHAFT mbH & Co. KG i.L. in Höhe einer mittleren fünfstelligen Zeichnungssumme beteiligt. Das angesparte Geld sollte für mindestens zehn Jahre festliegen und der Altersvorsorge dienen. Inzwischen steht fest, dass nicht nur...
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04.04.2016
Achtung! - Erlöschen des Widerrufsrechts im Juni 2016
Aus der Presse wissen Sie bereits, dass viele Darlehensverträge auch heute noch wegen vielfach verwendeter mangelhafter Widerrufsbelehrungen widerrufen werden können, was für Sie mit erheblichen finanziellen Vorteilen verbunden sein kann.
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05.05.2016
MLR: Anlageberaterin muss Schaden ersetzen
In einer Entscheidung vom 18. März 2016 hat das Oberlandesgerichts Frankfurt entschieden, dass unser Mandant von seiner Beraterin seinen gesamten Schaden von 11.820,00 Euro nebst 5 Prozent Zinsen über dem Basiszinssatz seit Mai 2012 ersetzt bekommt und er darüber hinaus auch von künftigen Zahlungen frei...
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22.12.2015
Baukreditvertrag widerrufen und Geld sparen
Immobilienbesitzer sollten aufpassen, dass sie kein Geld verschenken. Möglicherweise kommt ihnen zugute, dass die Bank eine falsche Widerrufsbelehrung verwendet hat.
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13.11.2015
Unternehmer erhält Bearbeitungsgebühr zurück
Das Landgericht Mosbach hat einem Baubetreuungsunternehmen in einem Urteil vom 12.November 2015 das Recht zugesprochen, das einmalige Bearbeitungsentgelt in Höhe von 20.833,33 Euro nebst Verzugszinsen von der Volksbank zurückzufordern. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.










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