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AG Gera: Nachrangdarlehen des Start-Ups JenaBatteries bedroht

Ziel des Start-Ups JenaBatteries war es, einen Teil zur sauberen Energiewende beizutragen. Dieses Ziel scheint nicht mehr erreichbar. Am 12. März 2023 wurde das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen des Batterieherstellers JenaBatteries GmbH Amtsgericht Gera eröffnet (Aktenzeichen 8 IN 66/23). Erholt sich das Unternehmen nicht, ist vor allem das Vermögen der Anleger in Gefahr, die ein Nachrangdarlehen gewährt haben.

Energiewende mit innovativen Batterien

Das 2013 gegründete Start-Up stellte zuletzt unter dem Markennamen CERQ Redox-Flow-Batteriespeicher her. Das Innovative an diesen Stromspeichern war, dass sie ohne kritische Rohstoffe wie Lithium, Blei oder Kobold auskommen wollten. In den Jahren 2019 und 2020 sammelte die Firma unter anderem dadurch Geld ein, dass sie öffentliche Nachrangdarlehen aufnahm. Am Ende hatte JenaBatteries Nachrangdarlehen von insgesamt 8,5 Millionen Euro eingesammelt.

Insolvenzantrag unvermeidlich

Nach Wegbrechen der Finanzierung durch den Hauptfinanzierer geriet das Start-Up in finanzielle Schwierigkeit. Bereits in 2022 wurden die prognostizierten 600.000 Euro Umsatzerlöse nicht mehr erreicht. Der nunmehr gestellte Insolvenzantrag war somit unvermeidlich.

Ansprüche sichern

Anleger sollten jetzt sicherstellen, dass ihre Ansprüche berücksichtigt werden. Nachrangdarlehen mit qualifizierter Rangrücktrittsvereinbarung haben den Nachteil, dass sie im Insolvenzverfahren nachrangig berücksichtigt werden und Anleger dadurch auch ganz ausfallen können. Über dieses hohe Risiko des Totalverlustes muss jedoch besonders belehrt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) stellte bereits am 12. Dezember 2019, dass eine Klausel nur dann dem Transparenzgebot genügt, wenn aus ihr die Rangtiefe, die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre, deren Dauer und die Erstreckung auf die Zinsen klar und unmissverständlich hervorgehen (Aktenzeichen: XI ZR 77/19). Kommt es hier zu Versäumnissen, können Schadensersatzansprüche gegeben sein.

JACKWERTH Rechtsanwälte helfen Anlegern

Die beunruhigenden Entwicklungen bei JenaBatteries zeigen, dass eine weitere Anlage in Nachrangdarlehen strauchelt. Wenn auch Sie in eine solche Anlageform investiert sind und sich um Ihr Geld sorgen, lassen Sie jetzt Ihre Verträge prüfen. Die Anwälte der Fachkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht helfen betroffenen Anlegern.

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Als Fachkanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht setzen wir Ihre Ansprüche notfalls auch gerichtlich durch.

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