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Offene Immobilienfonds: Liquidation steht kurz bevor

Die Krise der offenen Immobilienfonds setzt sich fort. Einige Fonds befinden sich bereits in der Abwicklung, andere haben die Anteilsrücknahme ausgesetzt. Für eine solche Schließung von offenen Immobilienfonds besteht eine Frist von zwei Jahren. Innerhalb dieser Frist muss der Fonds entweder den Handel wieder aufnehmen oder abgewickelt werden. Für die offenen Immobilienfonds CS Euroreal und SEB Immoinvest steht diese Entscheidung in den nächsten Tagen bevor. Im Falle einer Abwicklung ist eine Liquidation der Fonds unausweichlich, wenn das Kapitalvolumen der eingehenden Rückgabewünsche der Anleger die Liquidität der Fonds übersteigt.

Offene Immobilienfonds in der Abwicklung:

  • Morgan Stanley P2 Value
  • DEGI Europa
  • TMW Immobilien Weltfonds
  • KanAm US-Grundinvest
  • SEB Immoinvest
  • CS Euroreal
  • AXA Immoselect
  • Degi International
  • KanAm Grundinvest

Offene Immobilienfonds mit Aussetzung der Anteilsrücknahme:

  • UniImmo Global
  • DWS ImmoFlex Vermögensmandat
  • db Immoflex
  • AXA Immosolutions
  • Degi German Business
  • UBS (D) 3 Sector Real Estate Europe

 

Neben den offenen Immobilienfonds sind in vielen Fällen Dachfonds von der Krise gleichsam betroffen, die Anteile der in wirtschaftliche Schieflage geratenen Immobilienfonds in ihre Anlageinstrumente integriert haben.
Dies betrifft z.B. den „Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz“.
Für Anleger solcher Dachfonds kann sich eine Pleite der oben bezeichneten offenen Immobilienfonds damit mittelbar vermögensschädigend auswirken.

Der Erwerb von Anteilen an offenen Immobilienfonds wurde in den vergangenen Jahren insbesondere sicherheitsorientierten Anlegern empfohlen. Seit mehreren Jahren befinden sich die vermeintlich sicheren Fonds nun in der Krise.

Urteil, LG Frankfurt a.M. vom 30.03.2012
Urteil, LG Frankfurt a.M. vom 23.03.2012

Empfehlung

Betroffenen Anlegern ist heute dringend zu raten, sich anwaltlich über die rechtlichen Möglichkeiten beraten zu lassen. Regelmäßig war bereits die Kalkulation nicht fehlerfrei, so dass sich hieraus Ansprüche herleiten lassen. Zudem lohnt sich eine Überprüfung der Beratungsqualität. Wenn etwa die Empfehlung beispielsweise durch eine Bank erfolgte, hätte auch über Rückvergütungen informiert werden müssen. Sie sollten als Kunde einschätzen können, was die Bank an dem Verkauf verdient. Da hierzu regelmäßig nicht aufgeklärt wurde, bestehen allein aus diesem Grunde gute Aussichten auf vollen Schadensersatz. In jedem Fall sollte eine zeitnahe Überprüfung der Erfolgsaussichten stattfinden, da sonst Verjährung droht. Eine Erstbewertung, in der die Chancen und Risiken etwaiger Maßnahmen ausgelotet werden können, kostet 250 Euro. Welche weiteren Kosten entstehen können, ist dann auch Gegenstand der Bewertung.

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