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Anleger vor Gericht: Investiertes Kapital sollte ethisch und ökologisch unbedenklich sein

Anleger erbat moralisch einwandfreie Altersvorsorge

JACKWERTH Rechtsanwälte vertreten aktuell einen Anleger, der seine private Altersvorsorge ethisch und ökologisch unbedenklich anlegen wollte. Unter diesen Voraussetzungen – so glaubte er – schloss er seine private Rentenversicherung ab. Dabei handelt es sich um einen kapitalgedeckten Altersvorsorgevertrag nach § 10 Einkommensteuergesetz (sog. Rürup-Rente). Nach umfangreichen Recherchen stellte sich jedoch heraus: Die Unternehmensinvestitionen der Zielfonds entsprechen diesen Zielen nicht.

Ausgangssituation

Die Misere des Mandanten, der nun auf Falschberatung klagt, begann mit der Überprüfung der im Rahmen seiner Rentenversicherung finanzierten Anlageobjekte. Die damals dem Versicherungsmakler gegenüber erklärten Anlagekriterien lassen sich grob wie folgt zusammenfassen: „Kein Geld für Waffen, Umweltzerstörung oder Menschenrechtsverletzungen.“ Außerdem wollte er notfalls auch vorzeitig an das eingezahlte Geld herankommen oder die Versicherung beleihen können.

Unzureichende Aufklärung

Umfangreiche Recherchen haben ergeben, dass die genannten Anlagekriterien grob missachtet wurden und dem Anleger ein für ihn völlig ungeeignetes Produkt angeboten worden ist. Unter anderem beinhaltet die Rentenanlage Fonds, die laut Recherchen der taz direkt oder indirekt Kapital für die Rüstungsindustrie sowie umstrittene Ölkonzerne zur Verfügung stellen. Jederzeit kündbar oder beleihbar ist seine Anlage ebenfalls nicht.

Übergabe des Anlageprospekts

Der Prospekt stand dem Anleger nicht rechtzeitig zur Verfügung. Die Übergabe eines Anlageprospektes kann zwar zur Aufklärung genügen, dies gilt aber nur dann, wenn er rechtzeitig erfolgt ist. Eine Übergabe im oder kurz vor dem Termin hielt das Gericht jedoch im Einklang mit der BGH-Rechtsprechung nicht mehr für rechtzeitig. Denn die rund 100-seitigen Prospekte mit kleinteiligen Erläuterungen seien zu umfangreich, damit eine ausreichend hätte stattfinden können.

Ethische & ökologische Bedenken – ein Novum?

Dass ein Anleger aufgrund von ökologischen, sozialen und ethischen Kriterien im Bezug auf die getätigten Investitionen klagt, ist ungewöhnlich. Üblicherweise geht es im Rahmen der Falschberatung um eine unzureichende Risikoaufklärung. Generell gibt es daher wenige vergleichbare Fälle und die Beweislage gestaltet sich kompliziert. Hauptsächlich ist dies bedingt durch einen Mangel an gesetzlichen Vorgaben im Hinblick auf die genannten ESG-Kriterien. Auch die Aushändigung eines Beratungsprotokolls, sofern dies in anderen Fällen übergeben wurde, hilft in der Regel nicht weiter. Themen wie Nachhaltigkeit, Ethik oder Moral werden in diesem Protokoll gar nicht erst berücksichtigt. Der Bundesgerichtshof hat hierzu allerdings in 2014 entschieden, dass die Nichtbeachtung der Dokumentationspflicht Beweiserleichterungen zur Folge hat und daher selbst Grundlage eines Schadensersatzanspruches sein kann.

„Rürup dank Rüstungsgeschäften“ – taz Artikel

„Fragwürdige Geldanlage vor Gericht“ – handwerk.com

Unterstützung für Anleger

Sofern Sie sich in der geschilderten Situation wiederfinden oder Anhaltspunkte dafür sprechen, dass auch Ihre Altersvorsorge ungeeignet sein könnte, bieten JACKWERTH Rechtsanwälte Ihnen eine rechtliche Überprüfung an. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, übernehmen wir die erforderliche Korrespondenz. Gerne stehen wir auch für ein unverbindliches Gespräch zur Verfügung.

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