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Aufklärungspflicht über Gefahr der Ausschüttungsrückzahlung

BGH: Gefahr der Ausschüttungsrückzahlung ist generell aufklärungsbedürftig

Der Bundesgerichtshof hat am 04. Dezember 2014 klar gestellt, dass bei Fonds auch dann über das Risiko einer Rückzahlungspflicht erhaltener Ausschüttungen aufzuklären ist, wenn dieses Risiko auf nur 10% der Anlagesumme begrenzt ist (Aktenzeichen: III ZR 82/14).

Der Kläger beteiligte sich auf Empfehlung eines selbständigen Handelsvertreters am15. August 2000 mit 30.000 DM und am 14. April 2003 mit 7.500 DM jeweils aneinem geschlossenen Fonds in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft. In dem Verfahren hatte der Kläger gerügt, dass er nicht über die Kommanditistenhaftung nach §§ 171, 172 HGB aufgeklärt worden sei. Das bedeutet, dass ein Anleger noch viele Jahre später darum fürchten muss, die vom Fonds erhaltenen Zahlungen wieder zurückzahlen zu müssen. Damit rechnet aber ein nicht vorinformierter Anleger nicht. Das Landgericht Hannover und das Oberlandesgericht Celle sahen das noch anders und wiesen die Klagen ab. Der Bundesgerichtshof war jedoch anderer Ansicht. Er verwies die Sache zurück an das Vorgericht zur erneuten Entscheidung unter Beachtung folgender Grundsätze:

Ein Berater hat den Anleger über die angebotene Anlage verständlich und vollständig, rechtzeitig, richtig und sorgfältig zu beraten und aufzuklären. Er muss den Interessenten über diejenigen Eigenschäften und Risiken unterrichten, die für die Anlageentscheidung wesentliche Bedeutung haben oder haben können. Dazu gehört auch eine Beratung über das Risiko einer wieder auflebenden Kommanditistenhaftung, selbst wenn diese lediglich auf 10% des Anlagebetrags begrenzt ist.

Mit dieser Entscheidung setzt der Bundesgerichtshof Maßstäbe für jede Anlageberatung im Zusammenhang mit geschlossenen Fonds, wie etwa bei Immobilienfonds, Schiffsfonds, Medienfonds, Flugzeugfonds, Wald- oder Windkraftfonds, PrivateEquity-Fonds u.a.m.

Die Kanzlei JACKWERTH Rechtsanwälte hilft betroffenen Anlegern, die sich falsch beraten fühlen.

Gemeinsam mit den Anwälten werden die konkreten Umstände betrachtet und mögliche Schritte erarbeitet. Auch um die Abwicklung mit derRechtsschutzversicherung kümmern sich ebenfalls die Anwälte. Wichtig: Da stets Verjährungsfristenzu beachten sind, ist schnelles Handeln dringend anzuraten.

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