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Bc connect GmbH: Anlegergelder aus Nachrangdarlehen in Gefahr

Nachrangdarlehen waren und sind ein bei Initiatoren beliebtes Anlagemodell. Anleger investieren Geld, aus dem Geschäft werden sie rausgehalten. Auch auf die Zinsen und ihr eingezahltes Kapital können sie nicht pochen. Im Insolvenzfall drohen erhebliche Verluste. Anlegern von bc connect GmbH (bc connect) stehen jetzt vor einem solchen Verlust: Am 20. Oktober 2021 ordnet das Amtsgericht Chemnitz das vorläufige Insolvenzverfahren gegen bc connect GmbH an (Aktenzeichen: 314 IN 1922/21). Nur zwei Tage später erklärt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), dass das Unternehmen keine Erlaubnis für das Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Damit dürfte das eingezahlte Geld in großer Gefahr sein.

Der Fall: Das Dienstleistungsgeschäft als Kapitalanlage

Bc connect wirbt seit Jahren mit der Investitionsmöglichkeit im Dienstleistungssektor, schwerpunktmäßig im Zusammenhang mit dem Mobilfunkmarkt. Das Unternehmen gab an, große Mengen von Mobilfunkverträgen zu erwerben und diese dann weiterzuverkaufen. Zur Finanzierung benötigte es frisches Geld, welches nicht vorhanden war. Diese Lücke sollte mit Hilfe von Anlegergeldern geschlossen werden: Anleger gewährten dem Unternehmen Nachrangdarlehen und erhalten diese später gut verzinst zurück.

Aktueller Stand: Vorläufiges Insolvenzverfahren und Staatsanwaltschaft

Rechtsanwalt Scheffler prüft derzeit als vorläufiger Insolvenzverwalter, ob das Verfahren eröffnet oder mangels Masse eingestellt wird. Wenn die Insolvenzmasse nicht ausreicht, drohen Verluste bis hin zum Totalverlust. Außerdem kann es zu Rückzahlungsforderungen bereits ausgezahlter Gelder kommen.
Die Staatsanwaltschaft Chemnitz prüft Betrugsvorwürfe wegen eines Schneeballsystems. Damit steht der Vorwurf im Raum, systematisch Gelder von Anlegern eingesammelt und zur Auszahlung an Altanleger verwendet zu haben.

Nachrangdarlehen: hohe Risiken für Anleger

Der Abschluss eines Nachrangdarlehens ist mit hohen Risiken verbunden. Nachrangdarlehen werden im Insolvenzverfahren nur nachrangig berücksichtigt, das heißt, eine Befriedigung ihrer Ansprüche erfolgt erst nach anderen, bevorrechtigten Gläubigern. Gleichzeitig bewirkt die Rangrücktrittsklausel eine für Verbraucher nur schwer erkennbare Wesensveränderung der Geldhingabe. Das bankgeschäftstypische Darlehen mit Rückzahlungsverpflichtung wird zur unternehmerischen Beteiligung mit Haftungsfunktion. In den Geschäftsbedingungen müsste hinreichend deutlich erläutert werden, inwieweit die Ansprüche aus dem Darlehen bereits dann nicht mehr durchsetzbar sind, wenn die Gesellschaft bereits zahlungsunfähig bzw. überschuldet ist oder dies zu werden droht.

Schadensersatzansprüche: Totalverlust abwenden

JACKWERTH Rechtsanwälte sehen Chancen, das eingesetzte Kapital als Schadensersatz zurückzuholen. Wir wenden uns dabei vor allem an Ihre Anlageberater und Anlagevermittler.  Denn Sie als Anleger sind in vielen Fällen nicht ausreichend über die Risiken im Zusammenhang mit der Nachrangklausel aufgeklärt worden. Ein solcher Aufklärungsfehler konnte vor Gericht in paralleler Sache erfolgreich geltend gemacht werden (LG Mühlhausen: Nachrangdarlehen – Anleger erhält Schadensersatz).

JACKWERTH Rechtsanwälte prüfen ihre Ansprüche!

Wenn Sie Anleger bei der bc connect GmbH sind und Ihren Vertrag sowie mögliche Schadensersatzansprüche prüfen lassen möchten, unterstützen wir Sie gern dabei. Wir melden auch Ihre Insolvenzansprüche an und nehmen für Sie Einsicht in die strafrechtlichen Ermittlungsakten. Bevor wir für Sie tätig werden, klären wir in einem unverbindlichen Gespräch klären wir zunächst, ob und ggf. welche Schritte in Ihrem Fall zu unternehmen sind.

JACKWERTH Rechtsanwälte beraten Sie gerne

Als Fachkanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht setzen wir Ihre Ansprüche notfalls auch gerichtlich durch.

Kontaktieren Sie uns einfach:

– telefonisch unter 0551/ 29 17 62 20
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