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bc connect: Müssen Auszahlungen zurückgezahlt werden?

Insolvenzen nehmen weiter zu. Auch Anleger bei bc connect GmbH blieben nicht verschont. Nach Bekanntwerden der Insolvenz im Frühjahr 2022 fürchteten die Anleger den Totalverlust (JACKWERTH Rechtsanwälte berichteten). Doch damit nicht genug: Nun fordert der Insolvenzverwalter Frank-Rüdiger Scheffler auch die bereits erhaltenen Auszahlungen von den Anlegern zurück. Müssen diese jetzt wieder zurückgezahlt werden?

Glück bei frühen Auszahlungen an Anleger?

Anleger, die ihre Auszahlung noch vor der Insolvenz erhalten haben, wähnten sich in Sicherheit und blieben zunächst entspannt. Sie gingen davon aus, nochmal Glück gehabt zu haben. Doch sie täuschten sich. Denn nun wendet sich der Insolvenzverwalter auch an jene, die bereits Geld zurückerhalten haben.

Insolvenzverwalter fordert Zinsen zurück Der Insolvenzverwalter teilt in seinem Schreiben an die Anleger mit, dass auch bereits gezahlte Zinsen als Scheingewinne anfechtbar sind und zurückgezahlt werden müssen. Zwar sei das Nachrangdarlehen wegen des groben Missverhältnisses zwischen tatsächlicher und erlaubter Zinsen sittenwidrig. Außerdem habe es sich um ein klassisches Schneeballsystem gehandelt, da keine Leistungen erwirtschaftet worden seien und die Zinsen für bisherige seien aus Neuanlagen gezahlt worden seien. Diese Einwände weist der Insolvenzverwalter jedoch zurück.

Anleger wehren sich

Betroffene Anleger sollten deswegen dringend überprüfen lassen, ob die Rückforderung des Insolvenzverwalters auch berechtigt ist. Der Insolvenzverwalter muss beweisen, dass Unentgeltlichkeit der Leistungen und Gläubigerbenachteiligung vorliegt. Außerdem kann der Einwand der Entreicherung vorliegen.

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