...

BGH: Banken-AGB mit fingierter Zustimmung sind unwirksam

Der Bundesgerichtshof (BGH) stellt mit Urteil vom 27. April 2021 (Aktenzeichen XI ZR 26/20) fest, dass Banken die Zustimmung der Kunden zu einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht fingieren dürfen.

Der Fall

Vor Gericht gezogen ist der Bundesverband der Verbraucherzentrale gegen die Postbank. Diese hat in ihren AGB Klauseln verwendet, mit denen Änderungen der AGB dem Kunden zwei Monate vor Inkrafttreten in Textform angeboten werden konnten, die der Kunde aktiv ablehnen musste, wenn er sie nicht gelten lassen wollte. Erklärte der Kunde seine Ablehnung bis zu einem festgelegten Zeitpunkt nicht, sollte die Klausel als vereinbart gelten. Der Bundesverband der Verbraucherzentrale empfand diese Klauseln als zu intransparent und klagte.

Das Urteil

Der Bankensenat des BGH hat entschieden, dass derartige Klauseln unwirksam sind, weil sie Kunden unangemessen benachteiligen. Das bestehende Vertragsverhältnis wird durch diese Klauseln in wesentlichen Punkten zu Gunsten der Bank verändert, für das grundsätzlich ein Änderungsvertrag notwendig wäre. Somit kann die Bank mit einem kostenlosen Girokonto oder Depot neue Kunden locken und nach Abschluss des Vertrages mit Hilfe neuer Klauseln Kontoführungsgebühren oder Depotgebühren einführen, ohne dass der Kunde hierzu ausdrücklich sein Einverständnis erklärt hat. Diese Risiken hat der BGH gesehen und dem Verhalten der Banken eine Absage erteilt.

Mit JACKWERTH Rechtsanwälte Geld zurück!

Wir prüfen gerne, ob Ihre Bank eine solche Klausel ohne Ihr ausdrückliches Einverständnis verwendet hat. In dem Fall können Sie möglicherweise Geld zurückerhalten.

JACKWERTH Rechtsanwälte beraten Sie gerne

Als Fachkanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht setzen wir Ihre Ansprüche notfalls auch gerichtlich durch.

Kontaktieren Sie uns einfach:

– telefonisch unter 0551/ 29 17 62 20
– per E-Mail an kanzlei@ra-jackwerth.de

– vereinbaren Sie einen Termin für eine Videokonferenz

Oder direkt über unser Kontaktformular

Kontakt

* Ich willige ein, dass mich die Kanzlei JACKWERTH Rechtsanwälte mittels Telefon, Email oder Post kontaktieren darf. Die Datenschutzhinweise habe ich zur Kenntnis genommen.

Teilen Sie auch gerne unseren Newsblog in Ihrem Netzwerk:

Facebook
X
LinkedIn
Threads
WhatsApp
Telegram
Email

Teilen Sie auch gerne unseren Newsblog in Ihrem Netzwerk:

Seraphinite AcceleratorOptimized by Seraphinite Accelerator
Turns on site high speed to be attractive for people and search engines.