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BGH: P&R-Anleger dürfen Auszahlungen behalten

Gute Nachrichten für P&R-Anleger: Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt das Urteil eines vorinstanzlichen Gerichts am 26. Januar 2023 und ebnet damit 80.000 Anlegern den Weg, frühere Auszahlungen der Gruppe behalten zu dürfen (Aktenzeichen: IX ZR 17/22). Damit können auch Anleger vergleichbarer Geschäftsmodelle hoffen.

Containerskandal bei P&R

Die P&R-Gruppe bestand aus mehreren Anlagefirmen aus Deutschland und der Schweiz, die Anlegern die Möglichkeit bot, in Schiffscontainer am sogenannten Grauen Kapitalmarkt zu investieren. Die Anbieter und Handelsobjekte unterliegen dort nicht der Finanzmarktaufsicht. Das Ganze erwies sich jedoch als ein Schneeballsystem: Die Anleger kauften Container, die dann in ihrem Auftrag von der P&R-Gruppe weitervermietet wurden. So flossen Anlegern regelmäßige Mieteinnahmen zu. Tatsächlich existierten von den angeblich über 1,6 Millionen Containern aber nur knapp 600.000.

Anfang 2018 meldete das Unternehmen Insolvenz an. Für viele Anleger ein Schock, denn wenn ein Unternehmen Scheingewinne an seine Investoren ausschüttet, muss der zuständige Insolvenzverwalter die Zahlungen für einen Zeitraum von vier Jahren vor der Pleite anfechten. Auch im Fall der P&R-Gruppe gingen bei verschiedenen Gerichten Anfechtungsklagen ein.

BGH weist Anfechtungsversuche zurück

Der BGH stellt sich auf die Seite der Anleger. Bereits das OLG Karlsruhe entschied, dass der Insolvenzverwalter die Zahlungen der Gruppe vor ihrer Pleite nicht anfechten darf (Aktenzeichen: 3 U 18/20). Der BGH bestätigt dies nun in seinem aktuellen Beschluss und macht damit auch anderen Anlegern Hoffnung, die in ähnliche Geschäftsmodelle investiert haben und nun die Rückforderung bereits sicher geglaubter Zahlungen befürchten.

JACKWERTH Rechtsanwälte unterstützen Anleger

Haben auch Sie in eine P&R-Gesellschaft investiert oder befürchten Sie die Anfechtung Ihrer Auszahlung wegen eines vergleichbaren Geschäftsmodells? Dann können wir für Sie die Rückzahlung möglicherweise abwenden!

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