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BGH: Sofortiger Ausstieg aus Autokredit möglich

Mit zwei Urteilen vom 27. Oktober 2020 (Aktenzeichen: XI ZR 489/19 und XI ZR 525/19) hat der Bundesgerichtshof Autokäufern ein Widerrufsrecht für ihre Kreditverträge zugesprochen und damit seine bisherige Rechtsprechung bei Autokreditverträgen aufgegeben.

Das Vorpreschen des EuGH

Vorausgegangen war das vielbeachtete Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 26. März 2020 (Aktenzeichen: C-66/19), über das JACKWERTH Rechtsanwälte bereits berichteten (EuGH ermöglicht Ausstieg aus teuren Kreditverträgen). Auf europäischer Ebene war entschieden worden, dass die in der Belehrung genannte Widerrufsfrist von 14 Tagen nicht in Gang gesetzt wird, wenn die Belehrung einen sogenannten Kaskadenverweis enthält. Viele Autobesitzer können ihre Kredite daher noch Jahre später widerrufen. Davon betroffen sind Verträge, die zwischen dem 11. Juni 2010 und 21. März 2016 abgeschlossen worden sind.

Was ist überhaupt ein Kaskadenverweis?

Bei einem Kaskadenverweis handelt es sich um eine Verweisung auf ein Gesetz, welches sich außerhalb der Belehrung befindet. Weitere Verweisungen folgen. Die beanstandete Klausel lautet wie folgt und ist in einer Vielzahl von Verträgen enthalten: Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 BGB (z.B. Angabe zur Art des Darlehens, Angabe zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat.“ Dem Verbraucher ist es anhand dieser Belehrung nicht möglich, die Pflichtangaben festzustellen. Nach dem Gesetz muss eine Widerrufsbelehrung allerdings klar und deutlich formuliert sein.

Der BGH entscheidet für Verbraucher

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied in den Verfahren gegen die Mercedes Bank, die Ford Bank und die BMW Bank zunächst anders, weil die Banken sich strikt an das Belehrungsmuster für den Widerruf gehalten hatten. In den hier entschiedenen Fällen hob der BGH den Musterschutz auf. Damit war der Weg frei für die Prüfung weiterer Belehrungsfehler. Der BGH stellte fest, dass die hier verwendeten Widerrufsbelehrungen unzulässige Zusätze enthielten. Mit dem Widerruf des Kredits sollte gleichzeitig die Restschuldversicherung widerrufen werden, obwohl der Verbraucher eine solche Versicherung gar nicht abgeschlossen hatte. Der Hinweis stellte daher ein unzulässiges Abweichen vom Muster dar. Die Verbraucher konnten mit dem Widerruf den Kaufpreis abzüglich des Wertersatzes fordern, mussten allerdings auch das Auto zurückbringen.

JACKWERTH Rechtsanwälte empfehlen: Nehmen Sie Ihre Rechte wahr

Das Urteil des BGH hat weitreichende Folgen. Das gilt möglicherweise auch für Sie als Kunde eines finanzierten Pkw. Lassen Sie Ihren Vertrag durch eine auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisierte Kanzlei überprüfen. JACKWERTH Rechtsanwälte empfehlen unbedingt, einen Widerruf nicht auf eigene Faust und ohne anwaltlichen Rat zu erklären. Frau Rechtsanwältin Jackwerth steht Ihnen gerne in einem ersten kostenfreien und unverbindlichen Telefongespräch für Ihre Fragen zur Verfügung.

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