Anleger warten seit vielen Jahren bei Prospekthaftungsklagen auf eine endgültige Entscheidung. Umso bedauerlicher ist es, dass der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) am 22. März 2023 in dem Verfahren zum Aktenzeichen II ZR 56/21 bekannt geben musste, dass hierüber derzeit