Logo Jackwerth Rechtsanwälte

CO.NET: Razzia und Insolvenz – Anleger sollten aktiv werden

Von dem CO.NET- Motto „gemeinsam sind wir stark“ ist nach den vergangenen Wochen nicht mehr viel übrig. Am 15. Februar 2024 wurde erneut das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der CO.NET Verbrauchergenossenschaft e.G. eröffnet. Nur acht Tage später, am 23. Februar 2024, führten Behörden eine europaweite Razzia wegen des Verdachts der Geldwäsche und Clankriminalität durch. Anleger sollten aktiv werden.

Falsche Sicherheit auf der Generalversammlung

Bereits im Dezember 2023 gab CO.NET bekannt, dass die erwarteten Auszahlungen für Januar ausbleiben würden und lud zu einer außerordentlichen Generalversammlung am 25. Januar 2024 ein (JACKWERTH Rechtsanwälte berichteten). Auf dieser Versammlung präsentierte sich der Vorstand der Genossenschaft noch optimistisch und betonte das Potenzial für neues Wachstum sowie die geplante Umwandlung der Genossenschaft in eine Aktiengesellschaft. Den Anlegern wurde zudem versichert, dass die Immobilien vorhanden und erst kürzlich überprüft worden seien.

Befürchtung bestätigt: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet

Die Ängste vieler Anleger haben sich nun leider bestätigt: Das vorläufige Insolvenzverfahren wurde eröffnet. Dies ist nicht das erste Mal: Bereits im September 2023 war das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen von CO.NET schon einmal eröffnet worden. Obwohl es im Oktober 2023 wieder aufgehoben wurde, zeigt die erneute Eröffnung,  dass sich die finanzielle Lage von CO.NET nicht verbessert hat.

Anlagebetrug bei CO.NET?

Die neueste Schocknachricht für Anleger ist die Razzia gegen CO.NET. Zeitgleich griff die Polizei in Deutschland, Polen und Spanien zu. Insgesamt sollen 29 Objekte durchsucht und ein Haftbefehl vollstreckt worden sein. Es steht der Verdacht der Veruntreuung von Mitgliedsgeldern in Höhe von 6 Millionen Euro im Raum. CO.NET hat nach eigenen Angaben 100 Millionen Euro an Mitgliedsgeldern eingesammelt. Ob diese ebenfalls veruntreut wurden, wird noch geklärt. Der Verbleib des Geldes ist teilweise nicht bekannt und unklar.

JACKWERTH Rechtsanwälte prüfen Ihre Ansprüche

Die jüngsten Entwicklungen bei CO.NET sollten Anleger dazu veranlassen, aktiv zu werden.. Neben der Insolvenz verdichten sich Hinweise darauf, dass es sich bei CO.NET um ein Betrugssystem handelt. Anleger sollten daher neben der Anmeldung zur Insolvenztabelle auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in Betracht ziehen.

Wir prüfen Ihre Ansprüche und klären Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten auf.

JACKWERTH Rechtsanwälte beraten Sie gerne

Als Fachkanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht setzen wir Ihre Ansprüche notfalls auch gerichtlich durch.

Kontaktieren Sie uns einfach:

– telefonisch unter 0551/ 29 17 62 20
– per E-Mail an kanzlei@ra-jackwerth.de

– vereinbaren Sie einen Termin für eine Videokonferenz

Oder direkt über unser Kontaktformular

Kontakt

* Ich willige ein, dass mich die Kanzlei JACKWERTH Rechtsanwälte mittels Telefon, Email oder Post kontaktieren darf. Die Datenschutzhinweise habe ich zur Kenntnis genommen.

Teilen Sie auch gerne unseren Newsblog in Ihrem Netzwerk:

Facebook
X
LinkedIn
Threads
WhatsApp
Telegram
Email

Teilen Sie auch gerne unseren Newsblog in Ihrem Netzwerk: