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Clerical Medical

Clerical Medical: Landgericht Ulm verurteilt britischen Lebensversicherer zu Schadensersatz

Mit Urteil des Landgerichts (LG) Ulm vom 07.09.2012 wurde der britische Lebensversicherer Clerical Medical zu Schadensersatz verurteilt. Geklagt hatte ein geschädigter Anleger, der eine „Wealthmaster Noble Police“ abgeschlossen hatte. Bei dieser Police wird der Versicherungsbeitrag zum Teil aus eigenen Mitteln und zum überwiegenden Teil aus Bankkrediten aufgebracht. Anleger wurden mit außerordentlich hohen Renditeversprechen gelockt. Die anteilige Kreditfinanzierung des Versicherungsbeitrags wurde als risikolos dargestellt. Die Negativentwicklung der Kapitalanlage führte dazu, dass der geschädigte Anleger am Ende der Laufzeit neben dem Totalverlust seines Eigenkapitals erhebliche Zahlungen an die finanzierende Bank leisten sollte. Die Auszahlungen von Clerical Medical hatten nicht gereicht, um den Kredit abzulösen.

Das Urteil des LG Ulm führt dazu, dass der geschädigte Anleger im Wege des Schadensersatzes die Rückzahlung seines Eigenkapitals sowie die Aufwendungen ersetzt verlangen kann, die er zur Ablösung des Kredits an die Bank zahlen musste. Hinzu kommt ein Anspruch auf entgangenen Gewinn in Höhe von 4 % p.a. auf das Eigenkapital.

Betroffenen Anlegern ist heute dringend zu raten, sich anwaltlich über die rechtlichen Möglichkeiten beraten zu lassen.

Regelmäßig war bereits die Kalkulation nicht fehlerfrei, so dass sich hieraus Ansprüche herleiten lassen. Zudem lohnt sich eine Überprüfung der Beratungsqualität. Wenn etwa die Empfehlung beispielsweise durch eine Bank erfolgte, hätte auch über Rückvergütungen informiert werden müssen. Sie sollten als Kunde einschätzen können, was die Bank an dem Verkauf verdient. Da hierzu regelmäßig nicht aufgeklärt wurde, bestehen allein aus diesem Grunde gute Aussichten auf vollen Schadensersatz. In jedem Fall sollte eine zeitnahe Überprüfung der Erfolgsaussichten stattfinden, da sonst Verjährung droht. Eine Erstbewertung, in der die Chancen und Risiken etwaiger Maßnahmen ausgelotet werden können, kostet 250 Euro. Welche weiteren Kosten entstehen können, ist dann auch Gegenstand der Bewertung.

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