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LG Nürnberg-Fürth und LG Mainz: Online-Spieler gewinnen erneut gegen Casino

Am 19. Juli 2021 verurteilte das LG Nürnberg-Fürth (Aktenzeichen 19 O 6690/20) ein Online-Casino zur Rückzahlung von rund 39.000,00 Euro. Und am 14. Juli 2021 entschied das Landgericht Mainz (Aktenzeichen 9 O 65/20), dass die Anbieterin des Casinos dem Spieler rund 55.000,00 Euro zurückzahlen muss. Die Gerichte folgten damit der Argumentation weiterer Gerichte, wie wir bereits berichteten (Weitere Gerichte entscheiden: Geld zurück bei Online-Glücksspiel).

LG Nürnberg-Fürth: Nichtlizensierte Online-Casinos handeln illegal

Der Kläger nahm jahrelang an Online-Glücksspielen teil und häufte einen Verlust von 38.700,00 Euro an, 13.000,00 Euro davon allein durch Sportwetten. Wegen dieser Verluste verklagte er das Online-Glücksspielunternehmen. Obwohl das Unternehmen seinen Sitz im europäischen Ausland hatte, war das in Deutschland möglich, da das Onlineangebot in deutscher Sprache verfügbar war. Über eine Lizenz zum Veranstalten oder Vermitteln von Glücksspiel verfügte es in Deutschland jedoch nicht. Als der Glücksspielanbieter sich in dem Prozess auf seine Dienstleistungsfreiheit in der Europäischen Union (EU) oder eine sogenannte aktive Duldung berufen wollte, folgte das Gericht dem nicht. Die Casino-Betreiberin habe keine Lizenz zum Angebot ihrer Dienstleistungen gehabt, so dass die angebotenen Glücksspiele und Sportwetten als illegal anzusehen seien. Mit dem Glücksspiel-Angebot hätte sie so lange warten müssen, bis eine gültige Lizenz dafür vorgelegen hätte. Das Gericht entschied, dass der Kläger seine Spielverluste von 38.700,00 Euro zurückerhält.

LG Mainz: Lockerungen für die Anbieter gelten nicht rückwirkend

Der Kläger dieses Verfahrens verlor innerhalb von mehreren Jahren fast 55.000,00 Euro beim Online-Glücksspiel. Das von ihm genutzte Online-Casino besaß zwar nur eine Glücksspiellizenz aus Malta, bot das Glücksspiel jedoch auch in Deutschland an. Auch hier versuchte der Anbieter, sich mit Hinweis auf die Duldung in Deutschland bei Online-Casinos und auf die seit dem 01. Juli 2021 geltenden Lockerungen zu verteidigen. Das Landgericht verwies das Casino jedoch auf geltendes Recht. Mit dem bisherigen Angebot habe der Anbieter gegen den damals geltenden Paragraph 4 Absatz 4 Glücksspielstaatsvertrag (GlückStV)verstoßen. Die neuen Regelungen gelten erst seit Juli 2021 und lassen sich nicht rückwirkend auf zuvor getätigte Glücksspiele anwenden. Somit bescherte das Gericht dem Kläger auch in diesem Verfahren einen Anspruch auf Rückzahlung seiner Spielverluste, hier in Höhe von rund 55.000,000 Euro.

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