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LG Tübingen: Sharewood AG zu Rückabwicklung des Bauminvestments verurteilt

Das Landgericht Tübingen hat mit noch nicht rechtskräftigem Urteil (Aktenzeichen 3 O 275/20) die schweizerische Aktiengesellschaft Sharewood AG zu einer Zahlung in Höhe von 155.068,27 Euro nebst Zinsen verurteilt. Die Bäume sind Zug um Zug an die Gesellschaft zurückzugeben.

Der aktuelle Fall

Die Sharewood AG bot unter anderem in Deutschland Bäume verschiedener Baumarten auf Plantagen in Brasilien zum Kauf an. In Aussicht gestellt wurde eine Rendite von über 6 Prozent im Jahr.

Der Kläger wurde durch Werbeanzeigen im Internet auf das Angebot von Sharewood aufmerksam. Daraufhin nahm er telefonisch und postalisch Kontakt zu der Anbieterin auf und schloss am 22. Juli 2013 einen Rahmenvertrag. In den Jahren 2013 bis 2015 erwarb er so eine Vielzahl von Teak-, Eukalyptus- und Balsabäume für einen Kaufpreis von zusammengerechnet 155.068,27 Euro. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) untersagte am 14. Mail 2019 den Geschäftsbetrieb wegen des Verstoßes gegen die gesetzliche Prospektpflicht. Der Kläger wollte sich daraufhin von den Verträgen lösen. Dabei berief er sich auf das Widerrufsrecht.

Die Entscheidung

Zu Recht, wie das Landgericht Tübingen feststellte, welches sich für örtlich zuständig erklärte. Da es sich bei den Baumkaufverträgen um eine Finanzdienstleistung handle, welche ausschließlich im Fernabsatz zustande gekommen sei, bestehe ein gesetzliches Widerrufsrecht. Über dieses sei der klagende Verbraucher nicht informiert worden, sodass die Widerrufsfrist nicht zu laufen begonnen habe. Der weit nach Ablauf erklärte Widerruf im Dezember 2019 war daher noch zulässig. Der Kläger erhält sein eingezahltes Geld gegen Rückgabe der Bäume zurück.

„PLUSMINUS“ warnt: Angebote sind nicht grün, eher grau

Nach Angaben von „Plusminus“ haben seit 2007 mehrere tausend deutsche Anleger Geld in Teak-, Eukalyptus- und Balsabäume investiert. Geld anlegen und gleichzeitig etwas für die Umwelt tun, diese Vorstellung wird für immer mehr Anleger entscheidend. Das wissen auch Unternehmen und nutzen die Vorstellungen der Anleger aus. So werden häufig Setzlinge an die Anleger weit teurer verkauft, als die Bäume später, wenn sie ausgewachsen sind, auf dem Weltmarkt wert sind.

Das Problem bei Sharewood lag jedoch bereits darin, dass niemand die Bäume aus den Plantagen kaufen wollte. Erschwerend kam hinzu, dass die Plantagen in der Region Mato Grosso liegen. Diese Region liegt rund 2.400 Kilometer von dem nächsten Hafen entfernt, der den Absatz der Bäume überhaupt erst ermöglicht. Denn Hauptabnehmer ist Indien. „Plusminus“ stellt in seinem Bericht erschütternd fest, dass das Geld der Anleger „fachgerecht zerkleinert“ wurde.

JACKWERTH Rechtsanwälte setzen sich für Anleger ein

Anleger, die in eine sogenannte grüne Anlage investiert haben, sollten genau prüfen, was mit ihrem Geld passiert. Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie das Geld dort gut investiert ist, prüfen wir Ihre Ausstiegsmöglichkeiten. Wir klären die Angelegenheit zunächst in einem ersten unverbindlichen und kostenfreien Termin.

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