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Offene Immobilienfonds: Corona als Renditedrücker

Offene Immobilienfonds gehören – wohl auch wegen ihrer vermeintlichen Sicherheit und Stabilität – zu den beliebtesten Finanzprodukten in Deutschland. Im Jahr 2020 belief sich das Finanzvolumen auf 117 Milliarden Euro. Dann kam die Corona-Krise. Das führte zu Leerstand und sinkenden Vermietungsquoten und dürfte sich somit negativ auf die Rendite der Anleger auswirken.

Offene Immobilienfonds als sichere Geldanlage?

Offene Immobilienfonds galten als mündelsicher und krisenfest. Dass sie es nicht sind, stellten zahlreiche Anleger bereits in der Finanzkrise 2008 und danach fest. Anders als es ihnen versprochen war, konnten sie nicht mehr jederzeit “börsentäglich” über ihr eingezahltes Geld verfügen. Zudem konnte der Wert der Anlage sogar sinken. Als Sparbuch mit besseren Zinsen eigneten sich diese Finanzinstrumente nicht.

Trotz zwischenzeitlichen Scheiterns dieser Anlageform wollte der Gesetzgeber die Anlageklasse nicht aufgeben. In 2013 verschärfte er die gesetzlichen Regeln. Inzwischen ist es nicht mehr möglich, jederzeit aus dem Fonds auszusteigen. Es gibt eine Mindesthaltefrist und eine Rückgabefrist. Kündigt der Anleger, weiß er am Ende nicht, welchen Betrag er ausgezahlt erhält.

Viele Fonds setzten die Rückgaben der Anteile aus, einige mit der Folge der kompletten Schließung im Wege der Liquidation. Bis Ende 2020 war allerdings noch kein einziger Fonds endgültig aufgelöst, obwohl die Immobilien längst verkauft sind.

Renditen im Sinkflug

Laut Ratingagentur Scope sanken die Renditen der offenen Immobilienfonds teilweise gravierend. In diesen Fällen vergab die Agentur zum 09. Juni 2021 downgrades. Hintergrund ist, dass offene Immobilienfonds ihre Erträge im Wesentlichen aus Gewerbeimmobilien, zum Beispiel Büros oder Einzelhandel sowie Hotels erzielen. Aufgrund der Corona-Krise war die Vermietbarkeit stark reduziert. Im Einzelhandel wurden Mieten neuverhandelt, es kam zur Mietminderung. Das wiederum hatte zur Folge, dass die Fondseinnahmen sanken und somit weniger oder gar nichts an die Anleger weitergegeben werden konnte. Auch auf die Vermietungsquote wirkte sich die Corona-Krise aus. Im Jahr 2020 sank diese erstmals seit 2011. Wie sie sich in Zukunft entwickelt, ist fraglich. Laut Experten ist mit einem weiteren Rückgang der Auszahlungen zu rechnen.

JACKWERTH Rechtsanwälte wiesen im Zusammenhang mit britischen Fonds bereits am 27. März 2020 auf Risiken hin.

Die Rechte der Anleger

Anleger wehrten sich in der Vergangenheit bereits erfolgreich und erreichten beim Bundesgerichtshof (BGH), dass ihnen wegen unzureichender Aufklärung über das sogenannte Aussetzungsrisiko Schadensersatz gegen den Berater oder die Beraterbank zugesprochen wurde (Aktenzeichen XI ZR 477/12). Denn anders als gerne umworben, sind auch offene Immobilienfonds nicht risikolos. JACKWERTH Rechtsanwälte berichteten hierüber bereits am 11. November 2018.

Der Schadensersatzanspruch ist immer dann begründet, wenn Anleger beim Kauf der Anteile unzureichend oder falsch informiert wurden. Jeder Anleger kann verlangen, anleger- und objektgerecht beraten zu werden. Hierfür maßgeblich ist der Wissensstand, die Risikobereitschaft und das Anlageziel, sowie die allgemeinen und speziellen Risiken von offenen Immobilienfonds.

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