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PR-Container: Ansprüche sichern

Bereits mit Bericht vom 27.03.2020, abrufbar unter Containerumschlag eingebrochen – Folgen für P&R Anleger, machten JACKWERTH Rechtsanwälte auf die problematische Situation des Containerhandels in Folge der Corona-Pandemie und die möglichen Folgen für Anleger des P&R Skandals aufmerksam. Aktuelle Aussagen der weltweit größten Reederei Maersk verstärken die Befürchtungen.

Drastischer Einbruch des Containergeschäfts droht

Aussagen des Vorstandschefs der Reederei Maersk Sören Skou, zufolge, wird ein Rückgang des Volumens in allen Geschäftsbereichen für das zweite Quartal um bis zu zwanzig bis fünfundzwanzig Prozent erwartet. Als Ursache gilt die weltweit drastisch zurückgegangene Nachfrage, die indirekt auch Auswirkungen für die Anleger von P&R haben könnte.

Auch bei der Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) führt die Corona-Krise zu einem drastischen Einbruch beim Gewinn und Umsatz im ersten Quartal (Januar bis März). So verringerte sich der Umsatz um 3,4 Prozent. Ursächlich dafür ist unter anderem, dass in China im ersten Quartal rund 23 Prozent weniger Schiffe abgefahren sind. Der Konzern spricht von einer der größten Herausforderung in 135 Jahren HHLA-Geschichte.

Verunsicherung bleibt

Auch wenn der Insolvenzverwalter Jaffè zuletzt versicherte, dass die Mieten für die Container bislang planmäßig eingezogen werden konnten, ist fraglich, ob dies auch in Zukunft so bleiben wird. Die Auswirkungen der Wirtschaftskrise infolge der Covid-19 Pandemie werden kommen, wenn auch zeitversetzt.

Jetzt handeln und Ansprüche sichern

Angesichts dieser Ausblicke sollten Anleger die Fristen im Blick haben und rechtzeitig mögliche Ansprüche prüfen lassen. Ansprüche gegen Banken, Berater und Vermittler oder auch Initiatoren sind nicht von der Hemmungsvereinbarung umfasst. Nur Ansprüche unmittelbar aus dem Insolvenzverfahren sind dadurch gesichert. Ist Verjährung eingetreten sind Ansprüche auch wenn sie bestehen, nicht mehr durchsetzbar. Bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche helfen Ihnen JACKWERTH Rechtsanwälte. Als erfahrene Kanzlei auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts vertreten wir die Interessen der Verbraucher. Mit individuellen Lösungen verhelfen wir unseren Mandanten zu ihrem Recht.

JACKWERTH Rechtsanwälte beraten Sie gerne

Als Fachkanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht setzen wir Ihre Ansprüche notfalls auch gerichtlich durch.

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