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Prozesskostenfonds Juragent IV

Anleger des Prozesskostenfonds Juragent IV haben gute Chancen auf Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Schadensersatz.

Das Landgericht Hannover hat einem Anleger des Prozesskostenfonds Juragent IV mit Urteil vom 10.08.2011 Schadensersatz wegen Aufklärungspflichtverletzungen zugesprochen (Az. 11 0 233/10).

Für viele Anleger bietet das Urteil eine gute Chance ihrerseits aktiv zu werden und ihre Ansprüche geltend zu machen.

Ab dem Jahr 2002 boten die Fondsgesellschaften der Juragent AG die Beteiligung an sogenannten Prozesskostenfonds an. Die Idee erschien vielen Anlegern einfach und gut. Aussichtsreiche Prozesse mit hohen Streitvolumen über mehrere Millionen Euro sollten gegen eine Gewinnbeteilung der Fondsgesellschaft durch diese fremdfinanziert werden. Die Prozessfinanzierung sollte dabei mit einem Fixbetrag von 30 % vergütet werden. Insgesamt wurden vier Prozesskostenfonds KGs, die Juragent I – IV initiiert und vertrieben. Neben den variablen Gewinnen aus den fremdfinanzierten Prozessen sollten die Anleger laut Prospekt eine jährliche Garantieausschüttung in Höhe von 6 % ihrer Einlage erhalten.

Wie sich nun herausstellte war die prognostizierte Rendite völlig unrealistisch. Bereits ab dem Jahr 2008 konnte schon die Garantieausschüttung nicht mehr ausgezahlt werden. Die versprochenen Gewinnbeteiligungen blieben ebenfalls aus. In vielen Fällen kam es dabei gar nicht oder nur in sehr geringem Maße überhaupt zur Prozessführung. Im Zusammenhang mit den Fonds Juragent III und IV wurden überhaupt keine Prozesse geführt.

Auch die Geschäftsführung ließ zu wünschen übrig. Die Geschäftsbesorgerin Juragent AG, die maßgeblich für die Erstellung und Auflage der Fonds verantwortlich ist, traf gleich mehrere Fehlentscheidungen bei der Prozessauswahl- und finanzierung. Vielmehr handelte sie zugunsten ihrer eigenen Interessen. Anlegergelder wurden Pressemitteilungen zufolge von dem ehemaligen Vorstand in die Schweiz transferiert. Dort sollte ein weiterer Prozessfinanzierer gegründet werden. Den Anlegern wurde so der Zugriff auf ihr Geld vereitelt.

Bereits im Oktober 2006 wurden Bedenken hinsichtlich der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Fonds verlautbart. Zahlreiche Verbraucherschutzinstitutionen warnten eindringlich vor der Beteiligung an den Juragent Fonds. In der Ausgabe vom Oktober 2006 setzte die „Finanztest“ die Fonds aufgrund hoher Kosten und Prospektmängeln auf ihre Warnliste.

Betroffene Anleger sollten schnell handeln.

Viele Ansprüche verjähren zum Ende des Jahres 2011. Für ein jetzt kostenfreies Erstgespräch mit Frau Rechtsanwältin Angelika Jackwerth kontaktieren Sie die Kanzlei einfach.

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