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Schiffsfonds auch in 2018 mit finanzieller Schlagseite – Verjährung droht

Das lukrative Geschäft mit den Schiffen, die als etwas handfestes, greifbares und etwas, bei dem nicht viel schief gehen kann, galten, ist für den Anleger schon länger vorüber. Seit Ende 2016 versuchen Banken und Investoren sogar über zweifelhafte Konstruktionen auf dem Zweitmarkt Profit aus den insolventen Schiffsfonds zu schlagen. Anleger, deren Schiffsfonds betroffen sind, raten wir daher, sich zu wehren und sich den Schaden ersetzen zu lassen. Fachanwälte unterstützen Sie dabei.

Viele Schiffsfonds insolvent

Zunächst waren Schiffsfonds nur etwas für weit überdurchschnittlich wohlhabende Investoren, die die hohen Verlustabschreibungen der ersten Jahre nutzen wollten. Nach Beendigung des bisherigen Subventionsmodells führte der Bund im Jahr 1999 die sogenannte Tonnagesteuer ein. Seit diesem Zeitpunkt wird nicht mehr der Gewinn versteuert, sondern eine Pauschalabgabe auf das vorhandene Frachtvolumen erhoben. Für Investoren schien das eine finanziell sinnvolle Option, zumindest dann, wenn das Schiff viel Fracht transportierte. Mit dem Versprechen lukrativer Steuerersparnisse wurden daraufhin auch viele Kleinanleger in geschlossene Schiffsbeteiligungen gelockt.

Daraufhin boomte der Schifffahrtsmarkt, die Banken und Sparkassen stiegen in den Vertrieb ein und die Gewinnspannen der Geldhäuser stiegen erheblich. Das führte im weiteren Verlauf zu einem deutlichen Überangebot an Schiffen bei gleichzeitig sinkenden Charterraten. Bereits damals warnten einige Experten, dass diese Entwicklung nicht dauerhaft tragfähig sein würde. Fondsinitiatoren, Banken und Anlagevermittler ließen sich jedoch von diesen Voraussagen nicht beirren und brachten Schiffsfonds in Milliardenhöhe in den Markt. Zusätzlich wollte man von günstigen Wechselkursbedingungen- bzw. prognosen profitieren, die später für viele der Schiffe nicht eintreten sollten. Die globale Finanzkrise in 2008 stellte die Fonds vor weitere Probleme.

Da der Großteil der Schiffe überwiegend fremdfinanziert wurde, kam es aufgrund des Zahlungsstaus und der Unterbesicherung bei fallenden Schiffswerten zu vorzeitigen Kreditkündigungen. Die Banken drängten auf Rückzahlung und vereinbarten mit den ohnmächtigen Fondsgesellschaften straffe Sanierungspläne. Konnten diese nicht eingehalten werden, folgten Verwertung der Schiffe und/oder Insolvenz. Weil die Schiffe (zu einem geringen Preis) verkauft werden und die Banken mit dem nicht ausreichenden Erlös vorrangig bedient werden, heißt das im Klartext: Totalverlust für die Anleger!

Anleger können sich wehren

Betroffene Anleger sollten sich fragen, ob Ihnen im Verkaufsgespräch ausreichend klar gemacht wurde, dass ein reelles Totalverlustrisiko besteht. Bereits mit der Aufnahme von Beratungsgesprächen entsteht ein Vertragsverhältnis zum Anlageberater oder -vermittler. Dieser muss dabei neben seiner formellen Erlaubnis einem umfassendem Pflichtenkatalog nachkommen und den Anleger entsprechend aufklären. Bleibt er diese Aufklärung schuldig oder informiert er falsch, können Anleger ihre Rechte bereits außergerichtlich geltend machen. Hilft das nicht, können sie den erlittenen Schaden auch vor Gericht durchsetzen. Können wir für unsere Mandanten eine Pflichtverletzung nachweisen, kann der Fondsanteil rückabgewickelt werden. Zusätzlich zur Rückabwicklung kann möglicherweise sogar der entgangenen Gewinn geltend gemacht werden.

Achtung: Ansprüche wegen falscher Beratung verjähren spätestens nach zehn Jahren ab Vertragsabschluss.

Verjährung Ihrer Ansprüche droht in 2018 daher insbesondere für folgende Fonds:

  • MS Hammonia Frequency Schifffahrts GmbH & Co. KG
  • Dachfonds HCI Shipping Select 28
  • CONTI 58. Container Schiffahrts-GmbH & Co. KG MS CONTI DAPHNE
  • IGB Container 5
  • MS Elisabeth S.
  • PSV Hellespont Dawn
  • DF Erste Container Invest
  • CFB Schiffsfonds Nr. 166, CFB Schiffsfonds Twin 1
  • HCI Shipping Select XXVI
  • NORDCAPITAL Schiffsportfolio 4
  • CFB-Fonds 167 – Containerriesen der Zukunft 1, CPO Venezia & CPO Trieste
  • Beteiligungsgesellschaft CPO Nordamerika-Schiffe 1
  • CFB Schiffsfonds Twin 2
  • Best of Shipping I Erste Lloyd Fonds TradeOn Portfolio
  • König & Cie. Renditefonds 73
  • MPC Deepsea Oil Explorer
  • MS K-Breeze
  • HSC Aufbauplan VII Schiff
  • MS VEGA SATURN Schifffahrtsgesellschaft
  • HCI Shipping Select XXVIII

Wir kümmern uns: JACKWERTH Rechtsanwälte

Als Fachanwälte für das Bank- und Kapitalmarktrecht sind wir vor allem auf Ansprüche im Zusammenhang mit geschlossenen Fonds spezialisiert. Seit circa 20 Jahren setzen wir vor Gericht die Rechte unserer Mandanten gegenüber Banken, Anlageberater oder Gründungsgesellschafter durch. Als Anlegerschutzkanzlei stehen Ihre Rechte und Ihr Vermögen in unserem Fokus. Wir empfehlen nur aussichtsreiche Vorgehensweisen und gehen keine unnötig kostentreibenden Rechtsstreitigkeiten ein.

JACKWERTH Rechtsanwälte beraten Sie gerne

Als Fachkanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht setzen wir Ihre Ansprüche notfalls auch gerichtlich durch.

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