...

TE SOLAR SPRINT IV GmbH & Co. KG: Ist das Geld weg?

Solaranlage und Darlehen, wie passt das zusammen? Nicht gut, wenn es sich um eine Anlage in sogenannte Nachrangdarlehen der Te Solar Sprint IV handelt, bei der Anleger inzwischen um ihre gesamte Investition bangen.

Das Geschäftsmodell

Te Solar Sprint IV ist 2016 angetreten, Solaranlagen auf Hausdächern in Deutschland zu finanzieren. Die Anlagen wurden zu einem Paketpreis für eine Mietdauer von 20 Jahren vermietet. Die Finanzierung dieser Anlagen an Projektgesellschaften lief über Nachrangdarlehen. Anleger konnten sich an diesem Projekt mit einer Einmalzahlung von mindestens 5.000 Euro beteiligen. Versprochen wurde ihnen hierfür ein jährlicher Zins zwischen drei und fünf Prozent.

Das Problem: Nachrangdarlehen bergen nicht nur für unerfahrene Anleger oder Kleinanleger ein hohes Risiko. Das Kapital des Anlegers ist vom wirtschaftlichen Verlauf der Unternehmung abhängig. Gleichzeitig genießt der Anleger nicht die Kontroll- und Informationsrechte eines Gesellschafters. Bei Nachrangdarlehen werden Forderungen der Nachrangdarlehensgeber (Anleger) im Falle der Insolvenz oder finanziellen Schieflage des Unternehmens erst nach den Forderungen anderer Gläubiger befriedigt. Das macht sie auch insbesondere für die Altersvorsorge zu einer absolut ungeeigneten Anlage.

TE SOLAR Nachrangdarlehen – Totalausfall droht

Von Te Solar wurden Nachrangdarlehen an mehrere Projektgesellschaften gewährt unter anderem auch an die Vermieterin RexXSPI GmbH (früher: MEP Solar Miet & Service III GmbH). Seit dem 04. Februar 2020 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RexXSPI GmbH eröffnet. Es besteht also die Gefahr des teilweisen oder vollständigen Forderungsausfalls in Bezug auf die noch bestehenden Zins- und Rückzahlungsansprüche gegen die Projektgesellschaft. Ein Forderungsausfall hätte zur Konsequenz, dass auch Te Solar Sprint IV den Verpflichtungen ihren Anlegern gegenüber nicht nachkommen könnte. Es droht also der Totalausfall.

JACKWERTH Rechtsanwälte beraten Sie gerne

Als Fachkanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht setzen wir Ihre Ansprüche notfalls auch gerichtlich durch.

Kontaktieren Sie uns einfach:

– telefonisch unter 0551/ 29 17 62 20
– per E-Mail an kanzlei@ra-jackwerth.de

– vereinbaren Sie einen Termin für eine Videokonferenz

Oder direkt über unser Kontaktformular

Kontakt

* Ich willige ein, dass mich die Kanzlei JACKWERTH Rechtsanwälte mittels Telefon, Email oder Post kontaktieren darf. Die Datenschutzhinweise habe ich zur Kenntnis genommen.

Teilen Sie auch gerne unseren Newsblog in Ihrem Netzwerk:

Facebook
X
LinkedIn
Threads
WhatsApp
Telegram
Email

Teilen Sie auch gerne unseren Newsblog in Ihrem Netzwerk:

Seraphinite AcceleratorOptimized by Seraphinite Accelerator
Turns on site high speed to be attractive for people and search engines.