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Timber Class 1 – Landgericht entscheidet für Anlegerin

Mit Urteil vom 02. Oktober 2019 hat das Landgericht Frankfurt am Main zu Gunsten unserer Mandantin festgestellt, dass die Bank bei dem Vertrieb des geschlossenen Waldfonds Timber Class 1 Beratungspflichten verletzt hat und verurteilte die Bank zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 16.207,56 € zuzüglich Zinsen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Anlageziele verfehlt

Unserer Mandantin ist die Fondsbeteiligung Anfang 2009 von ihrer langjährigen Hausbank als nachhaltige Anlagemöglichkeit empfohlen worden. Bei dem Fonds handelte es sich um einen Waldfonds, bei dem Anleger in US-amerikanische Waldflächen investieren sollte. Für die Bewirtschaftung standen bereits Waldflächen in den US-Bundesstaaten Texas, Louisiana, Georgia und Alabama zur Verfügung. Das Landgericht stellte allerdings fest, dass die angebotene nicht den persönlichen Anlagezielen der Klägerin entsprach. Denn die Anlage sollte der Altersvorsorge und Vermögensabsicherung dienen.

Kein Hinweis auf Plausibilitätsmangel

Ferner hat die Bank es an der erforderlichen Plausibilitätsprüfung der Anlage fehlen lassen. Die Bank hätte erkennen müssen, dass die Anlage aufgrund der Finanzkrise 2008 stark gefährdet war. Das Gericht hat insoweit bestätigt, dass die strudelnde Bauwirtschaft in den USA die Nachfrage nach Bauholz und damit auch die Nachfrage nach dem streitgegenständlichen Holz nach sich ziehen würde. Dies hätte mit banküblichem Sachverstand von der beklagten Bank bereits im November 2008 erkannt werden müssen. Die Bank hätte die Anlegerin auf dieses Risiko unbedingt hinweisen müssen.

Bank haftet für Falschberatung

Da die Bank bei der Beratung unserer Mandantin weder die geeignete Auswahl noch den erforderlichen Risikohinweis erteilt hat, haftet sie auf Ersatz ihres gesamten Schadens nebst Zinsen. Sie ist gleichzeitig von ihren Pflichten aus der Fondsbeteiligung befreit.

JACKWERTH Rechtsanwälte kümmern sich!

Einmal mehr kann mit diesem Urteil festgehalten werden, dass sich Verbraucher erfolgreich gegen Banken wehren können. Wenn auch Sie befürchten, bei Vertragsabschluss falsch beraten worden zu sein, prüfen JACKWERTH Rechtsanwälte Ihren Fall. Dabei muss es nicht immer der Gerichtsweg sein. Die Kanzlei strebt vielmehr in erster Linie außergerichtliche Lösungen an. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, übernehmen wir die erforderliche Korrespondenz. Als hochspezialisierte Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht liegt unser Augenmerk auf Wahrung der rechtlichen Interessen der Verbraucher.

JACKWERTH Rechtsanwälte beraten Sie gerne

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