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UDI: Jetzt doch Regelinsolvenzverfahren – Anmeldung der Ansprüche bis Oktober!

Und weiterhin macht die UDI-Gruppe Negativschlagzeilen: Statt der angestrebten Insolvenz in Eigenverwaltung wird es für nachfolgende UDI-Gesellschaften am Amtsgericht Leipzig nun doch das Regelinsolvenzverfahren geben:

  • UDI Energie Festzins III UG & Co. KG (Aktenzeichen: 401 IE 989/21)
  • UDI Energie Festzins IV GmbH & Co. KG (Aktenzeichen: 401 IE 971/21)
  • UDI Energie Festzins V GmbH & Co. KG (Aktenzeichen: 401 IE 999/21)
  • UDI Energie FESTZINS VII GmbH & Co. KG (Aktenzeichen: 401 IE 991/21)
  • UDI Energie FESTZINS VIII GmbH & Co.KG (Aktenzeichen: 401 IE 1000/21)
  • UDI Energie FESTZINS IX GmbH & Co. KG. (Aktenzeichen: 401 IE 1021/21)
  • UDI Energie Mix Festzins GmbH & Co. KG (Aktenzeichen: 401 IE 1001/21)

 

Für die UDI Biogas Kreiensen GmbH & Co. KG (Aktenzeichen 401 IE 1591/21) wurde zudem das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Anleger befürchten daher mehr denn je hohe Verluste ihrer Investition.

Geltendmachung von Ansprüchen der Anleger im Insolvenzverfahren

Im Rahmen der laufenden Insolvenzverfahren sind Anleger jetzt aufgefordert, ihre Ansprüche beim Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Jürgen Wallner, Leipzig, zur Insolvenztabelle anzumelden. Hierfür haben sie bis zum 05. bzw. 12. Oktober 2021 Zeit. Nur Anleger, die ihre Forderungen zur Tabelle anmelden, werden später bei der Verteilung der Insolvenzmasse berücksichtigt. JACKWERTH Rechtsanwälte nehmen gerne für Sie die Forderungsanmeldungen zum Insolvenzverfahren vor.

Bereits im Juni berichteten wir über die Insolvenz der UDI-Gesellschaften (Weitere UDI-Insolvenzen: Totalverlust für Anleger). Die Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen (BaFin) ordnete bei einigen Gesellschaften die Rückzahlung der Anlegergelder an, da ungenügende Nachrangklauseln verwendet wurden. Die Gesellschaften stellten daraufhin Antrag auf Eigenverwaltung. Ein solches Verfahren wurde nun abgelehnt: Die Insolvenzen der betroffenen Gesellschaften werden folglich über einen Verwalter in einem Planinsolvenzverfahren abgewickelt.

JACKWERTH Rechtsanwälte unterstützen UDI-Anleger

Haben auch Sie Ihr Geld in eine der UDI-Gesellschaften investiert und befürchten jetzt den Verlust Ihres Kapitals, dann unterstützen wir Sie gerne bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche. Nehmen Sie zu diesem Zweck bitte Kontakt zu unserer Kanzlei auf.

JACKWERTH Rechtsanwälte beraten Sie gerne

Als Fachkanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht setzen wir Ihre Ansprüche notfalls auch gerichtlich durch.

Kontaktieren Sie uns einfach:

– telefonisch unter 0551/ 29 17 62 20
– per E-Mail an kanzlei@ra-jackwerth.de

– vereinbaren Sie einen Termin für eine Videokonferenz

Oder direkt über unser Kontaktformular

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