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Verbraucherschutz: Finanzaufsicht wird gestärkt

Mit dem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts sollen die Rechte der Kunden von Versicherungen und Banken gestärkt werden. Durch einen Ausbau der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu einer schlagkräftigen Behörde soll eine effektiverere und stärkere deutsche Finanzaufsicht entstehen.

Die BaFin, deren Aufgaben bisher vor allem in der Kontrolle der Finanzmarktstabilität und der Überwachung von Finanzdienstleistungsinstituten lagen, soll künftig auch verstärkt für den Verbraucherschutz eintreten. Durch die Schaffung eines gesetzlichen Beschwerdeverfahrens wird es Verbrauchern und Verbraucherverbänden möglich sein, sich mit einer Beschwerde an die BaFin zu wenden. Zudem soll ein verbrauchereigenes Gremium, der Verbraucherbeirat geschaffen werden. Durch den Beirat soll eine stärkere Einbeziehung der Verbraucherinteressen erreicht werden. Neben dem Bundesverbraucherministerium (BMELV) werden auch Vertreter von Anlegerschutzorganisationen in dem Gremium mitwirken und Stimmrechte erhalten.

Die BaFin soll nach Angaben des BMELV ab sofort auch im „kollektiven Verbraucherinteresse“ tätig werden. So soll effektiver gegen Verstöße durch Unternehmen gegen verbraucherschützende Rechtsvorschriften vorgegangen werden. Dabei stellte das der Verbraucherministerin Ilse Aigner unterstellte BMELV klar, dass nur solche Verstöße von Unternehmen von der BaFin verfolgt werden sollen, die in ihrer Bedeutung und Tragweite über den Einzelfall hinausgehen und von einigem Gewicht sind. Die Verfolgung individueller Interessen, etwa die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit einer Kapitalanlage obliegt weiterhin jedem einzelnen betroffenen Anleger.

JACKWERTH Rechtsanwälte empfehlen

Betroffenen Anlegern ist heute dringend zu raten, sich anwaltlich über die rechtlichen Möglichkeiten beraten zu lassen. Regelmäßig war bereits die Kalkulation nicht fehlerfrei, so dass sich hieraus Ansprüche herleiten lassen. Zudem lohnt sich eine Überprüfung der Beratungsqualität. Wenn etwa die Empfehlung beispielsweise durch eine Bank erfolgte, hätte auch über Rückvergütungen informiert werden müssen. Sie sollten als Kunde einschätzen können, was die Bank an dem Verkauf verdient. Da hierzu regelmäßig nicht aufgeklärt wurde, bestehen allein aus diesem Grunde gute Aussichten auf vollen Schadensersatz. In jedem Fall sollte eine zeitnahe Überprüfung der Erfolgsaussichten stattfinden, da sonst Verjährung droht. Eine Erstbewertung, in der die Chancen und Risiken etwaiger Maßnahmen ausgelotet werden können, kostet 250 Euro. Welche weiteren Kosten entstehen können, ist dann auch Gegenstand der Bewertung.

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