...

Engel & Völkers: Insolvenz bei Crowdinvest-Projekt

Ein Crowdfunding-Projekt von Engel & Völkers ist gescheitert: Das Amtsgericht Augsburg eröffnete am 22. Dezember 2022 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Royal Residenz 4 GmbH (Aktenzeichen: 5 IN 532/22). Royal Residenz 4 GmbH betrieb die Projekte Atelier-Wohnungen an der Burg und Atelier-Wohnungen an der Burg II über die Internetplattform EV Digital Invest AG als Finanzanlagenvermittlerin. Burg I soll  pünktlich zurückgezahlt worden sein, Burg II hat ernsthafte Probleme.

Engel & Völkers: Digitales Crowdinvesting

Die EV Digital Invest AG, Berlin bietet Anlegern digitales Immobilien-Investing durch Crowdfinanzierung an. Bei der so beworbenen Vermögensanlage der Royal Residenz 4 GmbH Burg II handelt es sich um unverbriefte Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt mit einem Festzins von 5,7%, für die eine feste Laufzeit zum 4. September 2023 vereinbart war. Für das in München geplante Neubauvorhaben eines Mehrfamilienhauses sammelte Engel & Völkers Digital Invest bis Ende Juli 2,4 Millionen Euro ein. Die Bauarbeiten haben am 1.12.2020 begonnen und sollten zum 14. Februar 2022 beendet werden.

Ein früher Insolvenzantrag

Ende Dezember 2022 scheiterte das Projekt Burg II jedoch wegen Zahlungsunfähigkeit. Brisant: Der Insolvenzantrag ist bereits am 4. August 2022 gestellt worden und damit unmittelbar nach dem erst im Juli 2022 betriebenen Funding. Probleme mit der Zahlungsfähigkeit könnten somit bereits beim Funding bekannt gewesen sein. Wegen der hohen Überschuldung scheint zudem eine Rückzahlung der Investition an die Anleger unwahrscheinlich.

JACKWERTH Rechtsanwälte helfen Anlegern

JACKWERTH Rechtsanwälte empfehlen Anlegern des Projekts, ihr finanzielles Engagement auf Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen. Insbesondere bei Gewährung eines Nachrangdarlehens fehlt es oftmals an einer ausreichenden Risikobelehrung. Gerne informieren wir Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten.

JACKWERTH Rechtsanwälte beraten Sie gerne

Als Fachkanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht setzen wir Ihre Ansprüche notfalls auch gerichtlich durch.

Kontaktieren Sie uns einfach:

– telefonisch unter 0551/ 29 17 62 20
– per E-Mail an kanzlei@ra-jackwerth.de

– vereinbaren Sie einen Termin für eine Videokonferenz

Oder direkt über unser Kontaktformular

Kontakt

* Ich willige ein, dass mich die Kanzlei JACKWERTH Rechtsanwälte mittels Telefon, Email oder Post kontaktieren darf. Die Datenschutzhinweise habe ich zur Kenntnis genommen.

Teilen Sie auch gerne unseren Newsblog in Ihrem Netzwerk:

Facebook
X
LinkedIn
Threads
WhatsApp
Telegram
Email

Teilen Sie auch gerne unseren Newsblog in Ihrem Netzwerk:

Seraphinite AcceleratorOptimized by Seraphinite Accelerator
Turns on site high speed to be attractive for people and search engines.