...

Erschreckendes Ergebnis: Finanztest testet geschlossene Immobilienfonds

Die zur Stiftung Warentest gehörende Zeitschrift Finanztest hat geschlossene Immobilienfonds getestet und bewertet. Das Ergebnis ist erschreckend: Weit über die Hälfte der 58 zum Test ausgewählten Fonds fielen bereits in der Prüfung durch, weil sie zu riskant sind. Von den übrigen 22 Fonds erhielten lediglich acht die Note „befriedigend“, zehn ein „ausreichend“ und vier ein „mangelhaft“.

Die Branchenzahlen sind insgesamt denkbar schlecht. Laut einer Studie des Verbands Geschlossene Fonds (VGF) zahlten 143 Beteiligungsgesellschaften ihren Anlegern im Schnitt nur 84,4 Prozent ihrer Einlage wieder aus. Die daraus resultierenden Verluste seitens der Anleger belaufen sich somit auf 640 Millionen Euro.

In Anbetracht dieser Ergebnisse ist die Marktentwicklung im Bereich der geschlossenen Immobilienfonds erstaunlich. Im ersten Halbjahr 2012 investierten Anleger in Deutschland mehr als 733 Millionen Euro in entsprechende Fonds. Gegenüber dem ersten Halbjahr 2011 ist das ein Zuwachs von rund 50 Prozent. Die Vielfalt der Investitionsobjekte nimmt stetig zu. Neben den klassischen Büroimmobilien wird zunehmend auch in Altersheime, Studentenwohnungen, Hotels und Einkaufzentren investiert. Die Verwaltung der geschlossenen Immobilienfonds erfolgt dabei meist durch die Anbieter, die Mindestbeteiligung liegt selten unter 10.000 Euro.

Fondsinitiatoren bieten gerne auch sogenannte Ratenmodelle an. Die Anleger zahlen dabei regelmäßig Raten an den Fonds, bis die gewünschte Investitionssumme erreicht ist. Diese Fonds sind besonders riskant: Auch wenn der Fonds pleite geht, müssen die Anleger weiter zahlen, bis die vereinbarte Investitionssumme erreicht ist. Diese Ratenmodelle wurden daher von Finanztest bereits in der Vorprüfung als für Privatanleger ungeeignet ausgesondert. Auch solche Fonds, die über 20 Prozent der Anlegergelder in Verwaltungskosten stecken, schafften es nicht in die nächste Runde. Aber auch bei den übrigen Fonds zeichnen sich gravierende Mängel ab. Neben den hohen Verwaltungskosten, die vor allem durch Provisionszahlungen an Banken und Vermittler entstehen, waren die allgemeinen Risiken in den meisten Fällen eindeutig zu hoch.

JACKWERTH Rechtsanwältin empfiehlt eine rechtliche Prüfung der Fondsanlagen

Gerade dann, wenn noch nicht alle Raten gezahlt sind, gibt es im Einzelfall gute Ausstiegsmöglichkeiten. Es wäre fatal, wenn das schwer verdiente Geld über Jahre hinweg in eine mit Totalverlustrisiko behaftete Anlage eingezahlt werden müsste. Aber auch bereits gezahlte Einlagen können zurückgefordert werden. Besonders gute Chancen bestehen, wenn die Empfehlung durch die Hausbank erfolgte. Bei der Verjährung ist die Zehnjahreshöchstfrist zu beachten.

JACKWERTH Rechtsanwälte beraten Sie gerne

Als Fachkanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht setzen wir Ihre Ansprüche notfalls auch gerichtlich durch.

Kontaktieren Sie uns einfach:

– telefonisch unter 0551/ 29 17 62 20
– per E-Mail an kanzlei@ra-jackwerth.de

– vereinbaren Sie einen Termin für eine Videokonferenz

Oder direkt über unser Kontaktformular

Kontakt

* Ich willige ein, dass mich die Kanzlei JACKWERTH Rechtsanwälte mittels Telefon, Email oder Post kontaktieren darf. Die Datenschutzhinweise habe ich zur Kenntnis genommen.

Teilen Sie auch gerne unseren Newsblog in Ihrem Netzwerk:

Facebook
X
LinkedIn
Threads
WhatsApp
Telegram
Email

Teilen Sie auch gerne unseren Newsblog in Ihrem Netzwerk:

Seraphinite AcceleratorOptimized by Seraphinite Accelerator
Turns on site high speed to be attractive for people and search engines.