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Euroboden: Insolvenzwelle der Immobilienbranche setzt sich fort – Welche Ansprüche haben Anleger?

Die Immobilienkrise fordert ein weiteres Opfer: Am 11. August 2023 eröffnete das Amtsgericht (AG) München das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen des Luxus-Immobilien-Entwickler Euroboden GmbH (Aktenzeichen 1509 IN 2357/23). Konkret betroffen sind die 5,5%-Anleihe 2019/2024 (ISIN DE000A2YNXQ5 / WKN A2YNXQ) und die 5,5%-Anleihe 2020/2025 (ISIN DE000A289EM6 / WKN A289EM) mit einem Gesamtwert von 115 Millionen Euro.

Luxus-Immobilien als Anlage

Das 1999 gegründete Unternehmen spezialisierte sich auf Unternehmensentwicklung und legte seinen Schwerpunkt auf den Neubau sowie die Revitalisierung von Luxus-Wohn- und später auch Büroimmobilien. Seit 2013 konnten sich Anleger mit einer Schuldverschreibung (Anleihe) an den Immobilienprojekten beteiligen. Wegen der drastischen Verschlechterung des Marktumfeldes, die auf einen Anstieg des Bauzinses zurückgeht, sei die Liquidität des Unternehmens eingebrochen. Ende Juli versuchte Euroboden durch die Verlängerung der Anleihen von 2024 auf 2025 sowie der Anpassung des Zinssatzes auf 2,5 Prozent und durch die Möglichkeit des Notverkauf mehrerer Grundstücke, der einen zweistelligen Millionenbetrag hätte einbringen sollen, den Insolvenzantrag zu verhindern. Diese Pläne scheiterten. Die Immobilienszene strauchelt.

Droht der Totalverlust?- Ansprüche geltend machen

Nun bangen die Anleger der Euroboden GmbH um insgesamt 115 Millionen Euro ihrer Anleihen. Aufgrund des Insolvenzantrags müssen sie den Verlust ihrer Investition befürchten. Neben der Anmeldung der Forderung im Insolvenzverfahren sollten Anleger auch weitere rechtliche Möglichkeiten prüfen lassen, um den Totalverlust zu verhindern. Seit langem gibt es eine gefestigte Rechtsprechung, wonach Anleger die Initiatoren, Anlageberater und Banken im Fall einer fehlerhaften Aufklärung bei Vertragsschluss auf Schadensersatz in Anspruch nehmen können.

JACKWERTH Rechtsanwälte prüfen Ihre Rechte

Betroffenen Anlegern der Euroboden GmbH empfehlen wir, sich rechtzeitig über Ihre Rechte zu informieren. Wir prüfen Ihre Ansprüche und klären Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten auf.

JACKWERTH Rechtsanwälte beraten Sie gerne

Als Fachkanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht setzen wir Ihre Ansprüche notfalls auch gerichtlich durch.

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