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Erstbewertung

Die 5 Schritte zum Erfolg

Intro

Wesentlicher Schritt auf dem Weg zu Ihrem Erfolg ist unsere Erstbewertung. Unsere Erstbewertung enthält eine sorgfältige Analyse Ihrer Situation, eine Einschätzung der Erfolgsaussichten sowie am Schluss eine konkrete Handlungsempfehlung.

Vorbereitung

Für die Erstbewertung sind wir auf Ihre Angaben angewiesen. Zunächst benötigen wir eine möglichst genaue Darstellung des Sachverhalts. Hierfür stellen wir Ihnen unsere, auf verschiedene Themen abgestimmten Fragebögen zur Verfügung. Diese sind zusammen mit der Datenschutzerklärung und der Vollmacht auf unserer Homepage abrufbar. Gerne schicken wir Ihnen diese auch per E-Mail oder auf dem Postweg zu, sofern Sie dies wünschen.

Anwaltstätigkeit

Sobald uns der Fragebogen zusammen mit den angeforderten Unterlagen vorliegt, erfolgt die anwaltliche Prüfung. Hierfür sind sorgfältige Recherchen notwendig. Zu diesem Zweck nutzen wir unsere umfangreichen Datenbanken, bestehend aus eigenen Präzedenzfällen sowie aus Vergleichsfällen in der Rechtsprechung. Gleichzeitig beraten wir uns mit unseren Kooperationspartnern und arbeiten auch mit der Verbraucherzentrale zusammen.

Expertise

Als Ergebnis unserer rechtlichen Bewertung erhalten Sie ein schriftliches, mehrseitiges Gutachten mit einer konkreten, auf Sie abgestimmten Handlungsempfehlung (Erstbewertung).
Wir informieren Sie selbstverständlich auch über die voraussichtlich entstehenden weiteren Kosten. Damit wird für Sie deutlich, ob es sich lohnt, die Sache weiter zu verfolgen und den nächsten Schritt zur Mandatsübernahme zu gehen. Wenn Sie die Erstbewertung in Auftrag geben, berechnet Ihnen unsere Fachkanzlei 249,90 Euro.

Fazit

Durch unsere Erstbewertung erhalten Sie Gewissheit über Ihre Rechtsposition. Gleichzeitig dient die Erstbewertung für die weitere Zusammenarbeit als Wegweiser. Müssen wir von weiteren Maßnahmen abraten, bewahrt die Erstbewertung Sie vor unnötigem Stress und Kosten.

Ihr Kontakt zu uns

Schildern Sie uns gerne kurz Ihr Anliegen zum Thema Verbraucherschutz

* Ich willige ein, dass mich die Kanzlei JACKWERTH Rechtsanwälte mittels Telefon, Email oder Post kontaktieren darf. Die Datenschutzhinweise habe ich zur Kenntnis genommen.

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Ich setze mich persönlich für Ihre Rechte ein.

Der Verbraucherschutz liegt mir am Herzen. Gerne werde ich für Sie tätig und vertrete Ihre Rechte.

Mandantenzufriedenheit lt. Anwalt.de
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Angelika Jackwerth - Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Angelika Jackwerth – Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
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