Grundsteuer 2022

Der Countdown läuft!

Jetzt kostenlos informieren und rechtssicher handeln!

Angelika Jackwerth

Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Steuerdezernat

JACKWERTH Rechtsanwälte

Ewaldstraße 87

37075 Göttingen 

Hans-Peter Schulze

Dipl.-Kaufmann

Steuerdezernat

 

Schulze Consulting

Ewaldstraße 87

37075 Göttingen 

Feststellungserklärung zur Ermittlung des Grundsteuerwerts zum 31.10.2022

Die steuerlichen Regeln für alle Grundbesitzer haben sich maßgeblich geändert. Statt des Einheitswertes gilt für die Festsetzung der Grundsteuer in Zukunft der Grundsteuerwert. Des Weiteren haben sich die Steuermesszahlen geändert und die Gemeinden passen die Hebesätze an. Der erste Stichtag für die Neubewertung von Immobilien ist der 1. Januar 2022. Wenn Sie keine schriftliche Aufforderung des Finanzamts bekommen, erfolgt die Aufforderung aufgrund öffentlicher Bekanntmachung. Warum dies auf Grund der Grundsteuerreform notwendig ist und was das genau für Sie bedeutet, möchten wir Ihnen heute mitteilen.

Mit uns an Ihrer Seite einfach und rechtssicher die Feststellungserklärung erstellen

Im Jahr 2022 muss nach der Grundsteuernovelle eine Neubewertung jeglichen Grundbesitzes durchgeführt werden. Das ist nicht einfach und birgt viele Fehlerquellen.


Als Fachkanzlei mit steuerlicher Expertise unterstützen wir Sie dabei!

Warum musste die Grundsteuer reformiert werden?

Im Jahr 2018 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Vorschriften, nach denen die Grundsteuer aktuell erhoben wird gegen den Gleichheitsgrundsatz und damit Artikel 3 des Grundgesetztes verstößt. Hintergrund ist unter anderem, dass die Werte, auf die sich die Grundsteuerberechnung bezieht in den alten Bundesländern letztmalig im Jahr 1964 und in den neuen Bundesländern im Jahr 1935 festgestellt wurde. Das höchste deutsche Verfassungsorgan hält somit eine Neubewertung für erforderlich.

Sie als Eigentümer müssen handeln!

Zur steuerlichen Neubewertung ist jedes Ihrer Grundstücke ist eine gesonderte Steuererklärung mit der Bezeichnung „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ abzugeben. Es können nicht mehrere Grundstücke, Wohnungen oder Häuser in einer Erklärung zusammengefasst werden. 

Die die Erklärung kann ausschließlich elektronisch per ELSTER eingereicht werden. Die Einreichung in Papierform ist nicht erlaubt. 

Für die Abgabe der Steuererklärung 2022 ist der Zeitraum vom 01. Juli 2022 bis zum 31.Oktober 2022 vorgeschrieben

Unsere Konditionen für Ihre Grundsteuerfeststellungserklärung 2022

Unsere Experten bieten Ihnen für die rechtssichere Grundsteuerfeststellungserklärung folgende Konditionen an:

– Pauschal 450 Euro zzgl. 19% Umsatzsteuer je Grundbuchblatt/Wirtschaftseinheit
– Stundenhonorar 150 Euro zzgl. 19% Umsatzsteuer bei größeren Einheiten

Unser 5-Punkte-Plan für Sie:

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Rechtsanwältin Angelika Jackwerth
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Tel.: +49 0551 2917622-0
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