Angelika Jackwerth
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Steuerdezernat
JACKWERTH Rechtsanwälte
Ewaldstraße 87
37075 Göttingen
Hans-Peter Schulze
Dipl.-Kaufmann
Steuerdezernat
Schulze Consulting
Ewaldstraße 87
37075 Göttingen
Im Jahr 2022 muss nach der Grundsteuernovelle eine Neubewertung jeglichen Grundbesitzes durchgeführt werden. Das ist nicht einfach und birgt viele Fehlerquellen.
Als Fachkanzlei mit steuerlicher Expertise unterstützen wir Sie dabei!
Zur steuerlichen Neubewertung ist jedes Ihrer Grundstücke ist eine gesonderte Steuererklärung mit der Bezeichnung „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ abzugeben. Es können nicht mehrere Grundstücke, Wohnungen oder Häuser in einer Erklärung zusammengefasst werden.
Die die Erklärung kann ausschließlich elektronisch per ELSTER eingereicht werden. Die Einreichung in Papierform ist nicht erlaubt.
Für die Abgabe der Steuererklärung 2022 ist der Zeitraum vom 01. Juli 2022 bis zum 31.Oktober 2022 vorgeschrieben
Unsere Experten bieten Ihnen für die rechtssichere Grundsteuerfeststellungserklärung folgende Konditionen an:
– Pauschal 450 Euro zzgl. 19% Umsatzsteuer je Grundbuchblatt/Wirtschaftseinheit
– Stundenhonorar 150 Euro zzgl. 19% Umsatzsteuer bei größeren Einheiten
Rechtsanwältin Angelika Jackwerth
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Thomas-Mann-Straße 3
37075 Göttingen
Tel.: +49 0551 2917622-0
Fax: +49 0551 2917622-1
Göttingen – Hannover – Wolfsburg
Impressum | Datenschutz | © 2022 JACKWERTH Rechtsanwälte