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Hanseatisches Fußball Kontor – Fußballfans in Sorge

Hanseatisches Fußball Kontor insolvent

Am 17.06.2016 wurde das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hanseatischen Fußball Kontor GmbH durch das Amtsgericht Schwerin eröffnet (Az.: 580 IN 325/16).

Das Konzept

Die seit 2010 bestehenden Gesellschaft geriert sich als Teil einer Unternehmensgruppe (HFK). Anleger konnten in Genussrechte, eine Anleihe und in Nachrangdarlehen investieren. Die Gruppe legte die beiden Fonds FTR 1 Fußball GmbH & Co. KG und FTR 2 Fußball GmbH & Co. KG auf. Sie waren nach eigenen Angaben die ersten Publikums-Beteiligungsgesellschaften dieser Art, die in finanzielle Spieler-Transferrechte im Fußball investiert haben. Das Konzept sah vor, von bis dato unbekannten Spielern zu profitieren, indem frühzeitig deren Transferrechte gesichert und dann – bei entsprechendem Erfolg der ausgewählten Talente – die entstehenden Gewinne abgeschöpft werden. Seit 2013 standen sogar Vereinsübernahmen auf dem Plan.

Der Fußballboom

Geworben wurden potentielle Anleger mit dem unbestreitbar boomenden Fußballmarkt und dem allgemein hohen Stellenwert, den der Fußball in der globalen Unterhaltungsindustrie einnimmt. Nach Angaben der HFK generierten die fünf europäischen Top-Ligen aus England, Spanien, Italien, Deutschland und Frankreich in den Spielzeiten seit 2005/2006 pro Saison Transferumsätze zwischen 1,8 und 3,9 Milliarden Euro. Hinzu kommen die hohen Spielergehälter der Profis und die enormen Summen, die TV-Sender für die Ausstrahlungsrechte zu zahlen haben, als Faktoren dieses boomenden Marktes, an dem sich viele beteiligen. Versprochen waren daher Renditen in Höhe von rund 8 Prozent bei kurzfristiger Laufzeit.

Insolvenzverfahren eröffnet

Für das Hanseatische Fußball Kontor und seine Anleger bleibt dieser Erfolg allerdings aus. Auf Antrag von Gläubigern eröffnete das Amtsgericht Schwerin nun das vorläufige Insolvenzverfahren. Die Hanseatische Fußball Kontor GmbH konnte wohl ausstehende Auszahlungen an die Anleger nicht mehr aufbringen. Besonders bitter trifft es die rund 2.500 Anleger, die sich in Form von Nachrangdarlehen mit knapp 24 Millionen Euro beteiligt haben. In Insolvenzverfahren werden diese erst nach den Forderungen aller anderen Gläubiger abgegolten. Dadurch drohen den Anlegern möglicherweise hohe Verlust bis hin zum Totalverlust.

Bereits in der Vergangenheit ein Risikosegment

Dass Fußball, angepriesen als neue und lukrative Investitionsmethode, auch ein erhebliches Risiko birgt, ist keine Neuerscheinung. JACKWERTH Rechtsanwälte sind bereits früher mit der Thematik in Berührung gewesen. Auch damals ging es um eine Fußballspielerbeteiligung bei der die in Aussicht gestellten Renditen nicht mehr ausgezahlt werden konnten.

Unterstützung durch Fachanwälte

Sie sind betroffener Anleger und wollen diese Situation nicht einfach hinnehmen? JACKWERTH Rechtsanwälte prüfen Ihren Fall und geben Ihnen eine fundierte Ersteinschätzung. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, kümmern wir uns um die Deckungsanfrage.

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