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JACKWERTH Rechtsanwälte: Vorsicht bei Goldanlagen

Was könnte es Sichereres geben als Gold? Gold gilt auch in Krisenzeiten wie der Corona Pandemie als sichere Geldanlage. Dieses Vertrauen machen sich immer mehr Anbieter zu Nutze. Anleger sollten die Angebote jedoch genau unter die Lupe nehmen. Fallen Anleger auf zweifelhafte Versprechen rein und verlieren ihr Geld, setzen sich JACKWERTH Rechtsanwälte ein, das Geld zurückzuholen. Wir berichteten mit Artikel vom 16. Februar 2020 bereits über PIM Gold.

Raus aus dem Sparvertrag

JACKWERTH Rechtsanwälte helfen Ihnen, aus bestehenden Sparverträgen rauszukommen und gezahlte Beträge zurückzuerhalten. Beispielsweise kann dies mit einem Widerruf des Vertrages erreicht werden. Grundsätzlich hat der Verbraucher hierzu 14 Tage nach Vertragsabschluss Zeit. Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, verlängert sich diese Frist. Widerrufsbelehrungen sind nach Erfahrung der Fachanwältin Angelika Jackwerth häufig fehlerhaft. Bereits in der Vergangenheit konnten Anleger in zahlreichen Fällen ihr Goldinvestment erfolgreich widerrufen. So entschied das Landgericht Wuppertal mit Urteil am 01. Dezember 2016 mit Aktenzeichen 9 S 138/16, dass die Widerrufsbelehrung nicht korrekt war. Auch in Entscheidungen des Landgerichts Hagen vom 08. September 2017, des Landgerichts Krefeld vom 17. August 2017, des Amtsgerichts Mettmann vom 10.03.2017 und des Amtsgerichts Gelsenkirchen vom 28. Februar 2017 wurde der nachträgliche Widerruf einer Goldanlage bejaht. Nach erfolgtem Widerruf kam der Anleger kostenfrei aus der Sache raus.

Schadensersatzansprüche sichern

Wurden Goldanlagen oder Sparpläne von einem Vermittler oder Berater vermittelt, können gegen diesen Schadensersatzansprüche bestehen. Dem Berater obliegen eine ganze Reihe an Pflichten bei der Beratung. Verletzt er diese, macht er sich schadensersatzpflichtig. Das Landgericht Siegen verurteilte am 08. März 2019 eine Anlagevermittlerin zum Ersatz des durch den Goldkauf entstanden Schadens in Höhe von 50.000,00 Euro. Die Vermittlerin hatte versäumt, auf die fehlende Absicherung durch Gold hinzuweisen. Tatsächlich handelte es sich um ein simples festverzinsliches Einlagegeschäft ohne jede Sicherheit. Risiko- und spekulationsfrei war die Geldanlage daher gerade nicht, obwohl das versprochen worden war. Und bereits am 04. Januar 2017 entschied das Landgericht Frankenthal, dass ein Berater bei der Empfehlung einer Goldanlage seine Pflicht aus dem Anlageberatungsvertrag verletzt habe. Er wurde verurteil, an den Anleger 206.500,00 Euro Schadensersatz leisten.

JACKWERTH Rechtsanwälte helfen

Haben auch Sie in einen Goldsparplan oder in Gold investiert und haben Sie Geld verloren oder wollen aus dem Vertrag raus, dann melden Sie sich gerne bei uns. Als erfahrene Verbraucherkanzlei auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts unterstützen Sie JACKWERTH Rechtsanwälte bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und der Rettung Ihres Geldes.

JACKWERTH Rechtsanwälte beraten Sie gerne

Als Fachkanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht setzen wir Ihre Ansprüche notfalls auch gerichtlich durch.

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– telefonisch unter 0551/ 29 17 62 20
– per E-Mail an kanzlei@ra-jackwerth.de

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