JACKWERTH Rechtsanwälte
Das Kapitalmarktrecht stellt die Regeln für eine Vielzahl verschiedener Anlageinstrumente auf und regelt dadurch auch den risikobehafteten sogenannten Grauen Kapitalmarkt, das Wertpapierrecht und das Aktienrecht, so dass davon Kapitalanleger profitieren können.
Die Fachkanzlei JACKWERTH Rechtsanwälte ist seit vielen Jahren bundesweit auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. In dieser Zeit sind uns in unserem Kanzleialltag immer wieder typische Fallgruppen begegnet. Sollten Sie Ihre rechtlichen Probleme hier wiederfinden, kontaktieren sie uns gern.
Aktien sind Anteilsscheine eines Unternehmens. Mit Inhaberaktien kann sich jeder an dem Unternehmen beteiligen, Aktionärsrechte wahrnehmen und die Aktie frei handeln. Handelsplatz sind üblicherweise die Börsen. Aber es gibt auch nicht börsengehandelte Aktien. Die Unternehmen sind verpflichtet, regelmäßig über die eigene wirtschaftliche Situation zu informieren (sogenannte Publizitätspflichten). Bei Problemen helfen wir Ihnen gerne weiter. Wir prüfen mögliche Pflichtverletzungen und informieren über Schadensersatzansprüche.
Anlageberater machen es sich schon seit langem zu nutzte – die Angst vor der Rentenlücke. Unter dem Oberbegriff Altersvorsorge wird daher alles angeboten, unter anderem auch Anlagen, die sich nicht für die Vorsorge eignen, da die Verlustrisiken so hoch sind. Sofern Sie sich sorgen, ebenfalls auf ein solches Altersvorsorgemodell reingefallen zu sein, hilft eine rechtliche Prüfung.
Bausparkassen haben es nicht leicht. Hohe Zinsen gibt es nicht mehr und Darlehen sind am Markt ohnehin günstig. Daher werden lukrative Bausparverträge gekündigt, wenn Bausparer das Darlehen nicht in Anspruch nehmen wollen. Und der Bonus ist auch in Gefahr. Das müssen Sie ggf. nicht hinnehmen. Ob und wie Sie sich wehren können, sagt Ihnen eine Rechtsberatung.
Zuletzt hat der Containeranbieter P&R Schlagzeilen gemacht, da er eine fulminante Insolenz hingelegt hat. Fast 75.000 Anleger hat es mitgerissen. Dabei schien alles ganz einfach: Der Anleger hat Container gekauft, die der Verkäufer bereits vermietet hatte. Das Ganze sollte fünf Jahre laufen und dem Anleger neben regelmäßigen Mieteinnahmen auch einen lukrativen Rückkaufpreis einbringen. Das Ganze lief über zig Jahre glatt, Anleger waren ebenso wie Vertriebsleute begeistert. Das Ganze hatte nur einen Haken: es handelte sich zum überwiegenden Teil um eine Luftnummer, Container waren zuletzt nur zu einem Drittel gekauft worden. Insolvenzverwalter und Staatsanwaltschaft sind in Stellung gebracht, Schadensersatzprozesse laufen. Betroffene Anleger sollten sich melden, damit der Schaden reduziert werden kann. Achtung: Bitte beachten Sie die Fristen!
Befindet sich Ihre Anlagegesellschaft bereits in der Abwicklung oder sogar in der Insolvenz und fordert von Ihnen Beiträge oder bereits ausgezahlte Beträge zurück, dann empfiehlt sich schnellstmöglich eine rechtliche Prüfung. Das gilt auch dann, wenn bereits ein Mahn- oder Klageverfahren läuft. Kopf in den Sand stecken ist keine Option, holen Sie sich fachkundige Unterstützung.
Auch wenn es positiv klingt – Genussrechte können einem Anleger die Stimmung ganz schön verhageln, wenn das Geld am Ende verloren ist. Aufgrund einer vielversprechenden Beratung haben Sie einem Unternehmen Geld zur Verfügung gestellt und erwarten dafür im Gegenzug Zinszahlungen. Es handelt sich dabei um eine Mischform zwischen Eigen- und Fremdkapital, auch Mezzanine-Kapital genannt. Teilweise erhalten Sie auch Mitbestimmungsrechte. Nützen dürften Ihnen diese aber kaum. Denn der Genussrechtsemittent hat daran kein Interesse. Am Ende sind Sie von dem wirtschaftlichen Ergebnis des Genussrechteemittenten abhängig. Haben Sie hier Geld verloren, helfen wir Ihnen gerne weiter.
Immobilienfonds, Schiffsfonds, Öko-Fonds, Private Equity-Fonds, Waldfonds, Windenergiefonds, Luxusgüterfonds, Kunstfonds, Weinfonds
Ob Immobilienfonds, Schiffsfonds, Öko-Fonds oder Private Equity-Fonds, bei diesem alternativen Investmentfonds handelt es sich um eine Risikoanlage. Viele Anleger wissen nicht, dass sie sich zusammen mit einer Vielzahl anderer Anleger an einem Unternehmen beteiligen und dieses Unternehmen auch pleitegehen kann. Es bestehen kaum Kontroll- oder Einflussmöglichkeiten, während die Haftung enorm sein kann. Ein Totalverlust war vor allem bei Schiffsfonds keine Seltenheit. Sind Sie im Besitz eines solchen Fonds, empfehlen wir schnellstmöglich eine umfassende Rechtsprüfung.
In Zeiten niedriger Zinsen bekommt Gold oder Edelmetall (z.B. auch seltene Erden für Ihren PC) eine ganz neue Bedeutung. Der Goldpreis erreicht nie dagewesene Höhen. Dennoch ist Vorsicht geboten, da sich Anlageberater und Emittenten diese Vorteile zunutze machen. Je nachdem, wie das Investment konstruiert ist, schauen Anleger auch bei steigenden Edelmetallpreisen in die Röhre. Sind auch Sie im Besitz eines solchen Anlageproduktes, empfiehlt sich eine anwaltliche Prüfung
Ein modernes Anlageprodukt ist das sogenannte Nachrangdarlehen oder das partiarische Darlehen. Bei dieser riskanten Anlageform handelt es sich um eine Unternehmensbeteiligung, bei der Sie als Verbraucher das Darlehen einem Unternehmen gegeben und mit diesem einen Zins oder eine Gewinnbeteiligung vereinbaren. Damit gehen Sie ein hohes Risiko ein, am Ende nicht nur die Zinsen, sondern auch das eingesetzte Kapital zu verlieren. Ausstieg und Schadensersatzmöglichkeiten sollten geprüft werden. Wir unterstützen Sie bei der Rückforderung Ihres Geldes.
Startups sind in aller Munde. Dass man damit auch als Anleger Geld verdienen können soll, machen sich einige Werbetools vor allem im Internet zunutze. Warum nicht kleines Geld einem aufstrebenden Unternehmen zur Verfügung stellen, wenn es dort gebraucht und hier nicht vermisst wird? Grundsätzlich ist das eine gute Idee. Probleme können entstehen, wenn das Kleingedruckte nicht sorgfältig gelesen wird. Sind Sie in eine solche Falle getappt, sprechen Sie uns an.
Lange Zeit in Mode waren stille und atypisch stille Beteiligungen. Dabei handelt es sich um Beteiligungen an einer Personengesellschaft, die je nach Ausgestaltung als still oder atypisch still bezeichnet wurden. Allgemeingültige Regeln gibt es nicht, so dass viele Unternehmen sich auf diese Weise schnell und risikolos bei den Anlegern Geld besorgten. Sie warben mit Einmal- oder Ratensparplänen, oftmals verpackt als Rentensparmodell bei gleichzeitigen Steuervorteilen. Vorzeitige Kündigungsmöglichkeiten gibt es nicht und der Sparer muss ggf. sogar im Insolvenzfall weiter einzahlen. Sind auch Sie betroffen, kümmern wir uns gerne um Ihre Angelegenheit.
Sie haben Ihr Vermögen in vermeintlich kompetente Hände gelegt und lassen es von einem Vermögensverwalter betreuen. Bei Verstößen gegen Ihre Vorgaben oder Risikoeinstufungen sowie gegen bestehende Informations- und Aufklärungspflichten, kommt eine Schadensersatzhaftung in Betracht. Ob für Sie als Privatperson oder im Rahmen Ihres family office prüfen wir gerne in einem ersten Schritt Ihre rechtlichen Erfolgsaussichten und besprechen in einem zweiten Schritt Ihre konkreten Handlungsoptionen, bevor wir diese in einem dritten Schritt notfalls auch vor Gericht für Sie durchsetzen.
Genossenschaften genießen einen soliden Ruf. Man kann sich an ihnen finanziell beteiligen und später sogar in ihren Wohnungen wohnen. Eine wachsende Anzahl von Genossenschaften hat mit diesem Image zahlreiche Kleinanleger geworben, oftmals als Ratenzahler und mit dem Versprechen der Vermögenswirksamen Leistungen. Dennoch sind diese Genossenschaften vor Missmanagement und wirtschaftlicher Pleite nicht gefeit. Dies kann voll auf die Anleger durchschlagen. Wir informieren über Ihre rechtlichen Möglichkeiten.
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