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Klage wegen CPO Nordamerika

Die Erbin eines verstorbenen Anlegers verlangt von der Bank Schadensersatz, weil die damalige Bankberaterin beim Verkauf einer Schiffsfondsanlage CPO Nordamerika-Schiffe 1 mbH & Co. KG gegen Aufklärungspflichten verstoßen hat.

Schlechte Anlageempfehlung

Im Jahre 2008 wurde einem 94jährigen Anleger eine Beteiligung an einem Schiffsfonds empfohlen. Der Anleger zahlte 50.000 Euro nebst 5 Prozent Agio. Das eingezahlte Geld war bis 2026 fest gebunden. Für den hoch betagten Anleger bestand daher keine Chance, das Ende selbst zu erleben. Auch anderweitige Möglichkeiten, eher an das Geld zu gelangen, bestanden praktisch nicht. Damit war der Fonds für den Anleger ungeeignet. Darüber hinaus gab es erhebliche weitere Risiken. Das lag an der besonderen Konstruktion. Die Schiffe wurden nur zu einem geringen Teil durch die Anleger, überwiegend jedoch durch hohe Bankdarlehen bezahlt. Besonders prekär ist, dass die Darlehen in fremder Währung aufgenommen wurden. Diese Währungsspekulation barg weitere Risiken. Außerdem sind hohe Provisionen gezahlt worden!

Warnung in der Presse

Schon in 2004 schrieb Finanztest Stiftung Warentest, viele Fonds seien zuvor wirtschaftlich erfolglos gewesen. Die Fonds seien unternehmerisch geprägt und wiesen üblicherweise hohe Kosten auf. Bereits 2007 und damit vor Empfehlung der hier getätigten Anlage wurde vor steigenden Personal- und Betriebskosten gewarnt. Für Kleinanleger seien derartige Anlagen daher nicht geeignet.

JACKWERTH Rechtsanwälte: Wir helfen!

Diese Auffassung wird von der Kanzlei JACKWERTH Rechtsanwälte geteilt. Schon seit langem ist klar, dass viele Anleger in eine hochriskante Produktgruppe hineingetrieben worden sind, die sie weder dem Grunde nach noch von den Risiken her verstanden haben. Banken, denen die Kunden vertrauten, hatten dabei leichtes Spiel. JACKWERTH Rechtsanwälte bieten daher betroffenen Anlegern die Möglichkeit, sich anwaltlich beraten zu lassen. Durch eine Erstberatung wird in einem ersten Schritt abgeklärt, ob überhaupt Chancen bestehen. Wird in einem zweiten Schritt beschlossen, aktiv zu werden, wird die gesamte Abwicklung durch die Kanzlei übernommen. Davon umfasst ist auch die Abwicklung mit einer bestehenden Rechtsschutzversicherung.

JACKWERTH Rechtsanwälte beraten Sie gerne

Als Fachkanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht setzen wir Ihre Ansprüche notfalls auch gerichtlich durch.

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