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LG Berlin: Deutsche Kreditbank AG muss fast 7.000 Euro nach Online-Banking-Betrug erstatten

Online-Banking erleichtert das Leben – doch Vorsicht ist geboten. Immer häufiger kommt es zu Vorfällen, bei denen Kunden unfreiwillig Geld verlieren. Oftmals verweigern Banken die Erstattung. Das Landgericht (LG) Berlin entschied am 20. September 2023, dass die Deutsche Kreditbank AG (DKB) einem Kunden nach unautorisierten Zahlungen 6.255,09 Euro plus vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten in Höhe von 713,76 Euro erstatten muss (Aktenzeichen: 10 O 193/22).

Kunde unterhielt Girokonto bei der DKB

Der spätere Kläger führte seit dem Jahr 2010 ein privates Girokonto bei der DKB und erhielt eine dazugehörige VISA-Debitkarte, die er zunächst nicht aktivierte. Die VISA-Debitkarte ist eine internationale Bezahlkarte, mit der die Auszahlungen täglich überblickt werden können. Sie kann mittels einer App des Kreditinstituts und einem Freischaltcode, der per Post übermittelt wird, auch zum Zahlverkehr im Internet genutzt werden.

Unautorisierte Zahlungen über mehrere Tausend Euro

Im Juni 2022 fielen dem Kunden auf seinem Girokonto zwei „Kartenzahlungen“ in Höhe von insgesamt  6.255,09 Euro an ominöse Empfänger wie “crypto.com” auf.  Der Kunde beschwerte sich sofort bei der DKB und erstattete Strafanzeige bei der Polizei. Er forderte die Bank mehrfach zur Erstattung des verlorenen Geldes auf, da er  die getätigten Zahlungen nie autorisiert hatte. Die Bank wies dies zurück und behauptete, der Kläger habe die VISA-Debitkarte aktiviert und mittels einer App für den Online-Handel freigeschaltet. Der Anschein spreche dafür, dass eine Autorisierung erfolgt sei. Die Sache landete vor Gericht.

LG: DKB muss Geld vollständig erstatten

Das Gericht stellte sich entschieden hinter den Kunden. Die Bank konnte nicht nachweisen, dass sie mit dem Kunden das 3D-Secure-Verfahren zur Autorisierung von Transaktionen vereinbart hatte. Selbst die Nutzung des Freischaltcodes spricht nicht für eine Autorisierung der Auszahlungen. Dem Verbraucher konnte außerdem kein fahrlässiger Umgang mit seinen Zugangsdaten nachgewiesen werden. Die DKB muss ihm nun insgesamt 6.968,85 Euro erstatten.

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