...

LG Berlin: S-Kreditpartner GmbH muss Verbraucher nach Kreditwiderruf mehr als 8.000 Euro zahlen

Das Landgericht (LG) Berlin hat in seinem Urteil vom 8. April 2022 zur Widerruflichkeit von Autokrediten erneut den Verbraucherschutz gestärkt. Die S-Kreditpartner GmbH, ein Unternehmen für Auto- und Konsumentenkredite der Sparkassen muss dem Käufer nach Ausübung des Widerrufsrechts 8.185,27 Euro Wertersatz nebst 5 Prozent Zinsen zahlen.

Autokäufer trennt sich von Land Rover

Der Kläger erwarb 2017 einen Gebrauchtwagen der Marke Land Rover. Zur Finanzierung des Kaufpreises von 29.000 Euro schloss er bei der S-Kreditpartner GmbH ein Darlehen über 32.792,12 Euro inklusive einer Versicherung ab. Daneben leistete er eine Anzahlung von 2.000 Euro. Nachdem der Käufer in den ursprünglichen Vertragsunterlagen fehlerhaft informiert worden war, belehrte das Kreditinstitut den Kläger mit Schreiben vom 20. November 2018 nach. Damit war der Käufer nicht einverstanden, erklärte den Widerruf und forderte die GmbH zur Rückzahlung von 8.185,27 Euro auf. Dies akzeptierte die Sparkassentochter jedoch nicht. Sie war der Auffassung, ihr stünden wegen eines Wertersatzanspruchs Rückforderungsansprüche zu und rechnete auf. Der Verbraucher zog in der Sache vor Gericht.

LG Berlin: Kein Wertersatz bei fehlerhafter Belehrung

Das Landgericht bestätigte die Ansicht des Autokäufers. Dieser kann daher von der Sparkassen-Tochter die bereits geleisteten Zins- und Tilgungsleistungen nebst Zinsen von 8.185, 27 Euro zurückzuverlangen. Zu Recht stellte das Gericht fest, dass die S-Kreditpartner GmbH keinen Wertersatz verlangen könne, da der Käufer bei Vertragsschluss nicht hinreichend über seinen Anspruch auf Wertersatz aufgeklärt worden sei. Auch mit der nachträglichen Belehrung könne die Aufklärung nicht erreicht werden.

JACKWERTH Rechtsanwälte prüfen Ihre Widerrufsmöglichkeiten

Wenn auch Sie sich noch von Ihrer Pkw-Finanzierung lösen möchten, ist schnelles Handeln erforderlich.  Mehr dazu unter: Verbraucherkredite: Ewiges Widerrufsrecht soll abgeschafft werden. Viele Kreditverträge, die seit Juni 2010 abgeschlossen wurden, können aufgrund fehlerhafter Informationen widerrufen werden. Gerne prüfen wir Ihren Kreditvertrag. Vereinbaren Sie ein kostenfreies Erstgespräch mit der Fachanwältin der Kanzlei JACKWERTH Rechtsanwälte.

 

JACKWERTH Rechtsanwälte beraten Sie gerne

Als Fachkanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht setzen wir Ihre Ansprüche notfalls auch gerichtlich durch.

Kontaktieren Sie uns einfach:

– telefonisch unter 0551/ 29 17 62 20
– per E-Mail an kanzlei@ra-jackwerth.de

– vereinbaren Sie einen Termin für eine Videokonferenz

Oder direkt über unser Kontaktformular

Kontakt

* Ich willige ein, dass mich die Kanzlei JACKWERTH Rechtsanwälte mittels Telefon, Email oder Post kontaktieren darf. Die Datenschutzhinweise habe ich zur Kenntnis genommen.

Teilen Sie auch gerne unseren Newsblog in Ihrem Netzwerk:

Facebook
X
LinkedIn
Threads
WhatsApp
Telegram
Email

Teilen Sie auch gerne unseren Newsblog in Ihrem Netzwerk:

Seraphinite AcceleratorOptimized by Seraphinite Accelerator
Turns on site high speed to be attractive for people and search engines.