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LG Hamburg: Bank muss Kunden bei Schließfachdiebstahl entschädigen

Die Einbruchswelle der vergangenen Jahre trifft auch Bankkunden, die damit gar nicht rechnen. Wird etwa aus Bankschließfächern Geld gestohlen, weigern sich Kreditinstitute immer wieder, ihre Kunden zu entschädigen. Nun muss die Hamburger Sparkasse (Haspa) 100.000 Euro ersetzen, so das Landgericht (LG) Hamburg (Entscheidung vom 29. Juni 2023, Aktenzeichen: 330 O 348/22).

Tresorknacker räumen Schließfächer aus

Der betroffene Kunde, ein pensionierter Oberstudienrat, hatte bei der Haspa ein Schließfach in einer örtlichen Filiale angemietet, in dem er 140.000 Euro aufbewahrte. Der Mann war seit mehreren Jahrzehnten Kunde der Sparkasse und hatte in der Vergangenheit bereits mehrfach Schließfächer angemietet.

Im Jahr 2021 schlugen professionelle Diebe zu. Die unbekannten Täter brachen zahlreiche Schließfächer auf und entwendeten enorme Geldsummen, darunter auch die 140.000 Euro des betroffenen Sparers. Der Clou: Trotz mannigfaltiger Sicherheitssysteme wie Videokameras und Bewegungsmelder wurde der Alarm während des Einbruchs nicht ausgelöst. Als der Diebstahl entdeckt wurde, waren die Täter längst verschwunden. Bereits in den vergangenen Jahren war es in Filialen der Haspa zu mehreren Einbrüchen gekommen, bei denen ebenfalls kein Alarm ausgelöst wurde.

Der Kunde forderte von der Bank eine Entschädigung. Diese zahlte ihm jedoch nur 40.000 Euro – die Summe, die in den Mietbedingungen des Schließfachvertrags als Obergrenze für die Haftung angegeben war. Dies wollte sich der Sparer nicht gefallen lassen und zog vor Gericht. Schließlich habe die Sparkasse ihre Pflicht zur ordnungsgemäßen Sicherung der Tresorräume verletzt.

LG: Sparkasse sicherte Tresorräume nicht ausreichend

Das Gericht stellte sich auf die Seite des Betroffenen und verurteilte die Sparkasse zur Zahlung der weiteren entwendeten 100.000 Euro nebst Zinsen. Nach Auffassung des Gerichts kam die Haspa ihrer Pflicht nicht nach, die Tresorräume und damit das eingeschlossene Geld der Kunden ausreichend zu sichern, da die Alarmsysteme nicht funktionierten. Auch eine Haftungsbegrenzung auf 40.000 Euro sei unwirksam, dem Kunden müsse die volle Summe erstattet werden. Auch einem anderen Kunden war in dem Einbruchsfall bereits eine Entschädigung zugesprochen worden (JACKWERTH Rechtsanwälte berichteten).

JACKWERTH Rechtsanwälte setzen Ansprüche gegen Banken durch

Wird bei der Bank eingebrochen und dabei ein Schließfach leergeräumt, betrifft das in erster Linie den Kunden. Möchte die Bank den Schaden gar nicht oder nicht in voller Höhe erstatten, muss das nicht das Aus für Ihr Erspartes bedeuten. Gerne helfen wir Ihnen dabei, Ihr Geld zurückzubekommen.

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Als Fachkanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht setzen wir Ihre Ansprüche notfalls auch gerichtlich durch.

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