Logo Jackwerth Rechtsanwälte

LG Hannover: Barmenia haftet für Falschberatung

Das Landgericht Hannover hat am 16. September 2019 einem Anleger Schadensersatz in Höhe von fast 15.500,00 € nebst Zinsen gegen die Barmenia Lebensversicherung a.G. zugesprochen, weil ihm statt der gewünschten kurzfristigen, flexiblen und sicheren Geldanlage fehlerhaft eine fondsgebundene Rentenversicherung verkauft worden ist. Das Urteil ist rechtskräftig.

Schlecht beraten

JACKWERTH Rechtsanwälte haben einen Anleger vertreten, der zur Finanzierung des Übergangs zwischen Beendigung seiner Profi-Fußballkarriere und dem Beginn einer anderen Tätigkeit Ende 2012/Anfang 2013 eine kurzfristige, flexible und sichere Geldanlage suchte. Der Mitarbeiter der Barmenia vermittelt ihm daraufhin zwei fondsgebundene Rentenversicherungen. Diese Geldanlage ist jedoch mit jahrzehntelangen Beitragsverpflichtungen und Verlustrisiken verbunden. Als der Anleger die Verträge 2017 kündigte und den Widerruf erklärte, erhielt er Rückkaufswerte ausgezahlt, die deutlich unterhalb seiner Einzahlungen lagen. Dem Anleger ist daraus ein Schaden von fast 15.500,00 € entstanden.

Fussballer erhält sein Geld zurück

Der Anleger wollte das nicht hinnehmen und zog vor Gericht. Das Landgericht Hannover stellte nach umfassender Beweisaufnahme fest, dass der Mitarbeiter der Barmenia den Anleger vor Abschluss der beiden Verträge fehlerhaft beraten hat. Dem Versicherungsvermittler war nach Überzeugung des Gerichts mindestens bewusst, dass er die kurz-/mittelfristigen Finanzinteressen des Anlegers mit den beiden fondsgebundenen Rentenversicherungen nicht erreichen würde. Hierdurch ist dem ehemaligen Fußballspieler ein Schaden entstanden ist. Diesen Schaden muss die Versicherung dem Anleger ersetzen.

Wir kümmern uns um Ihre Werte!

Häufig werden bei der Beratung über Geldanlagen verheerende Fehler gemacht. Wenn auch Sie das Gefühl haben, bei Vertragsabschluss falsch beraten worden zu sein, prüfen JACKWERTH Rechtsanwälte Ihren Fall. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, übernehmen wir die erforderliche Korrespondenz. Als hochspezialisierte Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht liegt unser Augenmerk auf Wahrung der rechtlichen Interessen der Verbraucher. Jeder Fall wird individuell Wir stehen Ihnen gerne für ein unverbindliches Vorgespräch zur Verfügung.

JACKWERTH Rechtsanwälte beraten Sie gerne

Als Fachkanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht setzen wir Ihre Ansprüche notfalls auch gerichtlich durch.

Kontaktieren Sie uns einfach:

– telefonisch unter 0551/ 29 17 62 20
– per E-Mail an kanzlei@ra-jackwerth.de

– vereinbaren Sie einen Termin für eine Videokonferenz

Oder direkt über unser Kontaktformular

Kontakt

* Ich willige ein, dass mich die Kanzlei JACKWERTH Rechtsanwälte mittels Telefon, Email oder Post kontaktieren darf. Die Datenschutzhinweise habe ich zur Kenntnis genommen.

Teilen Sie auch gerne unseren Newsblog in Ihrem Netzwerk:

Facebook
X
LinkedIn
Threads
WhatsApp
Telegram
Email

Teilen Sie auch gerne unseren Newsblog in Ihrem Netzwerk: