...

LG München: Musterverfahren gegen EY eröffnet

Das Musterverfahren gegen die Wirtschaftsprüfer Ernst & Young (EY) nimmt Fahrt auf: Am 14. März 2022 leitete das Landgericht München I das langersehnte Kapitalanleger-Musterverfahren beim Bayerischen Obersten Landesgericht ein (Aktenzeichen: 3 OH 2767/22 KapMuG). Wer davon profitieren will, muss seine Ansprüche rechtzeitig durch einen Anwalt anmelden.

Der Wirecard-Komplex

Die Odyssee um den einst börsennotierten Finanzdienstleister Wirecard geht in die nächste Runde. Das Unternehmen ist Akteur des mutmaßlich größten Wirtschaftsbetrugsskandals der deutschen Geschichte. Der Vorstand täuschte die Existenz von 1,9 Milliarden Euro Kapital vor, um die Finanzmärkte zu manipulieren. Die Staatsanwaltschaft erhob inzwischen Anklage gegen Braun und zwei weitere Manager wegen Marktmanipulation, Bilanzfälschung und Betrug.

Bayerisches OLG: Umfangreiche Prüfung von Pflichtverletzungen

Die Musterklage richtet sich als eine Art Sammelklage in erster Linie gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH. Das Gericht muss klären, ob EY bei der Prüfung der Bilanzen Fehler unterlaufen sind. Dabei wird es insbesondere darum gehen, warum die Wirtschaftsprüfer bei Treuhandkonten für Drittpartner-Geschäfte keine Originalbelege anforderten. Auf diesen Treuhandkonten in Singapur und den Philippinen wurden 1,9 Milliarden Euro verbucht, die es nicht gab. EY erklärt selbst dazu, die Bilanzen gewissenhaft geprüft zu haben. In dem Verfahren geht es auch um eine Haftung des ehemaligen Wirecard-Vorstandes Markus Braun.

JACKWERTH Rechtsanwälte sind Ihre Ansprechpartner im Wirecard-Komplex

Anleger, die bisher noch abgewartet haben, können sich dem Musterverfahren mit Hilfe eines Anwalts anschließen. Das hat Vorteile: Die Verjährung möglicher Ansprüche wird gehemmt und das Verfahren ist kostengünstiger als eine Individualklage. Die Experten von JACKWERTH Rechtsanwälte helfen Ihnen bei allen rechtlichen Fragen rund um den Wirecard-Komplex. Wir melden Ihre Ansprüche im Musterverfahren an. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernehmen wir für Sie die Regulierung.

JACKWERTH Rechtsanwälte beraten Sie gerne

Als Fachkanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht setzen wir Ihre Ansprüche notfalls auch gerichtlich durch.

Kontaktieren Sie uns einfach:

– telefonisch unter 0551/ 29 17 62 20
– per E-Mail an kanzlei@ra-jackwerth.de

– vereinbaren Sie einen Termin für eine Videokonferenz

Oder direkt über unser Kontaktformular

Kontakt

* Ich willige ein, dass mich die Kanzlei JACKWERTH Rechtsanwälte mittels Telefon, Email oder Post kontaktieren darf. Die Datenschutzhinweise habe ich zur Kenntnis genommen.

Teilen Sie auch gerne unseren Newsblog in Ihrem Netzwerk:

Facebook
X
LinkedIn
Threads
WhatsApp
Telegram
Email

Teilen Sie auch gerne unseren Newsblog in Ihrem Netzwerk:

Seraphinite AcceleratorOptimized by Seraphinite Accelerator
Turns on site high speed to be attractive for people and search engines.