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LG Ravensburg: Bank muss 10.000 Euro Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen

Wollen Verbraucher frühzeitig aus ihrer Immobilienfinanzierung aussteigen, etwa weil sie die Immobilie verkaufen, verlangen Sparkassen und Banken häufig eine Vorfälligkeitsentschädigung von mehreren Tausend Euro. Das Landgericht (LG) Ravensburg verurteilte eine Bank nun zur Rückzahlung von über 10.000 Euro (Urteil vom 21. März 2023, Aktenzeichen: 2 O 277/22).

Bank besteht auf Zahlung der Entschädigung

Der Vater des späteren Klägers schloss mit der Bank im Jahr 2013 einen Darlehensvertrag über 150.000 Euro zu einem Sollzinssatz von 2,2 Prozent und einem Effektivzins von 2,24 Prozent ab. Die Zinsbindung sollte bis Ende 2019 bestehen; das Laufzeitende des Darlehens war für das Jahr 2066 vorgesehen. Mit dem Darlehen sollte eine Immobilie finanziert werden. Im Jahr 2015 starb der Darlehensnehmer.

Der Sohn verkaufte 2021 die Immobilie, kündigte den Darlehensvertrag und zahlte das Darlehen vorzeitig zurück. Die Bank forderte eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 10.922, 40 Euro. Der Kläger zahlte, zweifelte allerdings später an der horrenden Entschädigungssumme und widerrief den Darlehensvertrag. Er forderte die Vorfälligkeitsentschädigung zurück. Die Bank verweigerte die Rückzahlung unter Hinweis auf den Ablauf der Widerrufsfrist. Der Betroffene erhob Klage.

LG Ravensburg: Angaben im Vertrag fehlen

Das LG entschied zugunsten des Klägers. Zwar stand diesem nach der Argumentation des Gerichts kein Widerruf mehr zu, wohl aber ein außerordentliches Kündigungsrecht. Angaben zum Bestehen eines solchen Kündigungsrechts des Klägers fehlten im Vertrag. Hierin sah das Gericht einen Verstoß gegen die Aufklärungspflichten des Kreditinstituts. Der Kläger konnte sich somit ohne Entschädigungszahlung von seinem Vertrag lösen. Sehr zu seiner Freude, denn so spart er nun mehr als 10.000 Euro!

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