...

LG Rottweil: Glücksspiel-Anbieter muss alles Geld zurückzahlen

Online-Glücksspiel ist modern und einfach. Umso schwieriger ist es, verlorenes Geld zurückzuholen. Das Landgericht Rottweil (LG) entschied jetzt am 03. Juni 2022 zugunsten eines Spielers: Der Marktführer für Online-Glücksspiel muss ihm seine gesamten Verluste über 25.000 Euro nebst Verzugszinsen von 5%-Punkten über dem Basiszins ersetzen.

Spieler: 25.000 Euro verzockt

Geklagt hatte ein Mann aus Baden-Württemberg. Dieser nahm in den Jahren 2018 und 2019 an dem Casino-Angebot des Unternehmens teil und zahlte über 50.000 Euro auf sein Spielerkonto ein. Es dauerte keine zwei Jahre bis 50 Prozent des Geldes verzockt waren. Dieser war sich zu keinem Zeitpunkt darüber bewusst, dass Online-Glücksspiel in Deutschland bis Ende 2021 illegal war. Der Glücksspielanbieter hat seinen Sitz, wie viele ähnliche Firmen, auf Malta. Die Insel ist nicht nur für seine faszinierenden Strände bekannt, sondern auch für lasche Glücksspielgesetze und unkomplizierte Lizenzen. Das Casino bietet dabei seine Dienste nicht nur für die Bevölkerung der Insel an. Aufgrund weitreichender Übersetzungen und Werbemaßnahmen liegt die eigentliche Zielgruppe außerhalb der Republik Malta.

LG Rottweil: Verantwortung darf nicht auf Spieler abgewälzt werden

Das Gericht sprach dem Verbraucher Schadensersatz für seine kompletten Spielverluste zu. Die erforderliche Glücksspiellizenz besitzt das Online-Casino weder für Deutschland, noch für die meisten anderen Staaten der EU. Das Gericht verurteilte den Glücksspielanbieter daher zur Rückzahlung der 25.000 Euro. Mit diesem Urteil reiht sich das Landgericht in die verbraucherfreundliche Rechtsprechung der letzten Jahre ein.

JACKWERTH Rechtsanwälte sind Ihre Experten

Sollten auch Sie in beim Spiel in einem Online-Casino Schiffbruch erlitten haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Wir sind eine bundesweit tätige Fachkanzlei, die sich um Ihr Anliegen kümmert. Vereinbaren Sie gerne ein kostenfreies Erstgespräch mit einer Expertin.

JACKWERTH Rechtsanwälte beraten Sie gerne

Als Fachkanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht setzen wir Ihre Ansprüche notfalls auch gerichtlich durch.

Kontaktieren Sie uns einfach:

– telefonisch unter 0551/ 29 17 62 20
– per E-Mail an kanzlei@ra-jackwerth.de

– vereinbaren Sie einen Termin für eine Videokonferenz

Oder direkt über unser Kontaktformular

Kontakt

* Ich willige ein, dass mich die Kanzlei JACKWERTH Rechtsanwälte mittels Telefon, Email oder Post kontaktieren darf. Die Datenschutzhinweise habe ich zur Kenntnis genommen.

Teilen Sie auch gerne unseren Newsblog in Ihrem Netzwerk:

Facebook
X
LinkedIn
Threads
WhatsApp
Telegram
Email

Teilen Sie auch gerne unseren Newsblog in Ihrem Netzwerk:

Seraphinite AcceleratorOptimized by Seraphinite Accelerator
Turns on site high speed to be attractive for people and search engines.