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LG Stade: Volksbank muss Kundin 24.890 Euro nach Online-Betrug gutschreiben

Die Betrugswelle im Online-Banking reißt nicht ab. Immer mehr Kunden werden Opfer von Attacken auf ihr digitales Konto. Das Landgericht (LG) Stade sprach einer Bankkundin am 30. Juni 2023 insgesamt 24.890 Euro zu, die die Volksbank dem Konto nach einem Online-Betrug wieder gutschreiben muss (Aktenzeichen: 6 O 267/22). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Kundin nutzte beliebtes Online-Banking

Die Kundin unterhielt bei der Volksbank ein Sparkonto und ein Girokonto. Seit 2018 nutzte sie auch Online-Banking. Im Januar 2022 wechselte sie das TAN-Verfahren. Im neuen Verfahren wurden Überweisungen mittels Freigabe-Codes oder einer Biometrie-Funktion auf dem Smartphone des Kontoinhabers autorisiert. Später stellte die Volksbank ihr digitales Banking um und stellte dafür neue Apps zur Verfügung. Diese installierte die Kundin, wobei es jedoch zu technischen Schwierigkeiten kam. Mehrmals verschickte die Bank Briefe mit persönlichen Aktivierungscodes, die jedoch nicht bei der Kundin ankamen.

Dritter verschaffte sich Zugang zu digitalem Konto

Im Mai 2022 verschaffte sich ein unbekannter Dritter Zugang zum Konto der Kundin. Er aktivierte die „VR-SecureGo plus App“ auf einem weiteren Gerät. Sodann löschte er die übrigen zur Freigabe von Überweisungen aktivierten Geräte, darunter auch das Smartphone der Kundin. Auch die bei der Volksbank hinterlegte Telefonnummer der Kundin wurde gelöscht. Der Dritte überwies anschließend eine Summe von 24.890 Euro auf ein externes Konto. Eine Mitarbeiterin der Volksbank rief die geänderte Telefonnummer an, woraufhin die vermeintliche Kontoinhaberin die Überweisung autorisierte. Die Kundin bekam davon Wind und forderte die Bank sofort zur Wiedergutschrift auf; schließlich habe sie der Überweisung nie zugestimmt, geschweige denn diese veranlasst. Die Volksbank wies die Forderung zurück. Die Kundin trage für das Verschwinden der Briefe mit den Aktivierungscodes die volle Verantwortung. Sodann ging es vor Gericht.

LG Stade: Gericht stellt sich hinter Opfer

Das Gericht stellte sich hinter die geschädigte Kundin und sprach ihr einen Anspruch auf Wiedergutschrift in Höhe von 24.890 Euro zu. Sie habe die Überweisung zu keinem Zeitpunkt autorisiert. Vielmehr lag eine Täuschung durch einen Dritten vor. Dass die Kundin ihre Login-Daten für das Online-Banking weitergegeben hatte, konnte die Volksbank nicht beweisen. Die Bank muss der Kundin nicht nur den Verlust auf ihrem Konto, sondern auch ihre Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 1.583,89 Euro erstatten.

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