Mediation als Weg zur Konfliktlösung
Konflikte sind unser Alltag, aus denen viele Menschen oft allein nicht wieder herausfinden. In dem Fall hilft die Mediation.
Der Mediator fördert die Kommunikation zwischen den Parteien. Er sorgt für die Gestaltung des Verfahrens und seine Rahmenbedingungen sowie den Verfahrensablauf. Er gibt dem Ganzen eine Struktur und fördert die optimale Kommunikation zwischen den Konfliktparteien, ferner die direkte und unmittelbare Kommunikation zwischen ihm und den Parteien.
Die anerkannten Mediationsverfahren
Die Mediation ist ein anerkanntes Verfahren, bei dem mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung des Konfliktes angestrebt wird. Das kann gerichtlich und am besten sogar außergerichtlich geschehen.
Bei der gerichtlichen Mediation werden die Streitparteien gefragt, ob sie mit der Durchführung einer Mediation einverstanden sind.
Stimmen beide Seiten zu, findet ein gerichtlicher Mediationstermin in einem besonderen Raum und in aufgelockerter Atmosphäre statt. Die Beteiligten tragen keine Roben, es gibt Getränke und Gebäck. Der Mediator schildert die Situation und begleitet die Kontrahenten dabei, eine für beide Seiten verträgliche Lösung zu finden. Ziel ist eine verbindliche Einigung, die im Zweifel sogar vollstreckt werden kann, also mit staatlicher Gewalt durchsetzbar ist.
Bei der außergerichtlichen Mediation berichten die Parteien dem Mediator über ihren Konflikt. Er sammelt die den Parteien wichtigen Themen und klärt ihre Interessen. Es geht nicht um das starre Beharren auf bisherigen Rechtspositionen, sondern um eine schnelle und für beide Seiten akzeptable Konfliktlösung.
Mediation für eine schnelle Hilfe
Mediation kann in vielen Bereichen hilfreich sein. In unseren Fällen findet eine Mediation vor allem statt in Verfahren
• zwischen Kunde und Bank,
• zwischen Anleger und Berater oder
• Gesellschaft und Gesellschaftern.
Rechtsanwältin Elisabeth Groschupf ist ausgebildete und zertifizierte Mediatorin. Ihr liegt es sehr am Herzen, zu jeder Zeit eine gütliche Einigung anzustreben und menschliches Verständnis mit juristischer Kompetenz zum Wohle des Mandanten zu verbinden.
Falls Sie Fragen dazu haben, sprechen Sie uns gerne an.
Wünschen Sie weitere Auskünfte, kontaktieren Sie uns hierzu einfach:
telefonisch unter 0551 2917622-0 oder
per E-Mail an kanzlei@ra-jackwerth.de oder
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