...

Metalcorp: Keine Rückzahlung der fälligen Anleihe

Unerwartete Neuigkeiten für Anleihe-Anleger der Metalcorp Group S.A.: Die im Oktober fälligen Anleihen 2017/2022 konnte das Unternehmen nicht zurückzahlen, da liquide Mittel fehlten. Anleihegläubiger sollen daher jetzt in der Zeit vom 22. bis zum 25. Oktober 2022 darüber abstimmen, ob die Laufzeit der Anleihe zum 2. Oktober 2023 verlängert wird. Im Gegenzug wird eine Zinserhöhung von 7 auf 8,5 Prozent in Aussicht gestellt.

Keine baldige Rückzahlung in Sicht

Metalcorp Group SA, ein internationaler Metall- und Mineralienkonzern mit Produktionsanlagen und Bergbau in Europa und Afrika hatte die betroffene Anleihe 2017/2022 (ISIN: DE000A19MDV0) mit einem Volumen von 140 Millionen Euro und einem Zinskupon von 7 Prozent begeben. Die Rückzahlung war Anfang des Monats Oktober fällig geworden. Nach Ausbleiben der Zahlung gab Metalcorp am folgenden Tag bekannt, dass zwar Zinsen gezahlt, die Rückzahlung aber nicht geleistet werden könne. Die Freude über die Zinsen dürfte sich daher in Grenzen halten.

Schwierigkeiten bei Metalcorp

Die fehlenden Möglichkeiten, die Rückzahlung zu leisten, überraschen Branchenkenner. So gibt Metalcorp an, im ersten halben Jahr von 2022 den Umsatz um 68 Prozent gesteigert zu haben. Das Unternehmen begründet die nicht vorgenommene Rückzahlung mit einem geplatzten Kredit. Die aktuellen Schwierigkeiten hätten zudem dazu geführt, dass die Sicherung einer Erstfinanzierung nicht möglich war. Nachdem die Zahlungsschwierigkeiten bekannt wurden, brach der Kurs der aktuellen Anleihe 2021/2026 massiv ein. Ob sich der Markt im nächsten Jahr entspannt, ist nicht abschätzbar.

JACKWERTH Rechtsanwälte unterstützen Anleihegläubiger

Bei dieser Sachlage ist Anlegern zu empfehlen, ihr Engagement rechtlich überprüfen zu lassen, bevor sie der Verlängerung der Anleihe zustimmen. Die Anwälte der Kanzlei JACKWERTH Rechtsanwälte informieren in einem ersten kostenfreien und unverbindlichen Telefontermin.

JACKWERTH Rechtsanwälte beraten Sie gerne

Als Fachkanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht setzen wir Ihre Ansprüche notfalls auch gerichtlich durch.

Kontaktieren Sie uns einfach:

– telefonisch unter 0551/ 29 17 62 20
– per E-Mail an kanzlei@ra-jackwerth.de

– vereinbaren Sie einen Termin für eine Videokonferenz

Oder direkt über unser Kontaktformular

Kontakt

* Ich willige ein, dass mich die Kanzlei JACKWERTH Rechtsanwälte mittels Telefon, Email oder Post kontaktieren darf. Die Datenschutzhinweise habe ich zur Kenntnis genommen.

Teilen Sie auch gerne unseren Newsblog in Ihrem Netzwerk:

Facebook
X
LinkedIn
Threads
WhatsApp
Telegram
Email

Teilen Sie auch gerne unseren Newsblog in Ihrem Netzwerk:

Seraphinite AcceleratorOptimized by Seraphinite Accelerator
Turns on site high speed to be attractive for people and search engines.