...

MLR: Anlageberaterin muss Schaden ersetzen

MLR Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG

In einer Entscheidung vom 18. März 2016 hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden, dass unser Mandant von seiner Beraterin seinen gesamten Schaden von 11.820,00 Euro nebst 5 Prozent Zinsen über dem Basiszinssatz seit Mai 2012 ersetzt bekommt und er darüber hinaus auch von künftigen Zahlungen freigestellt wird. Das Urteil ist rechtskräftig.

Sichere Ratensparanlage

Bereits in 2008 wurde unserem Mandanten von seiner Beraterin eine Geldanlage der MLR Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG als lukrative und sichere Ratensparanlage empfohlen. Hierauf zahlte er einmal rund 9.000 Euro, ab 2009 dann monatlich jeweils 100 Euro ein. Seine Zahlungen hat er nach Einschaltung der Kanzlei JACKWERTH Rechtsanwälte in 2012 eingestellt. Wegen der bisherigen Zahlungen reichte er Klage ein.

Anlage entsprach nicht dem Anlageziel

Das Oberlandesgericht Frankfurt sprach dem Anleger Schadensersatz zu. Da er lediglich über ein geringes Monatseinkommen und kaum Rücklagen verfügte, hätte ihm die riskante Beteiligung gar nicht angeboten werden dürfen, so urteile die Frankfurter Richterin. Die Beraterin hätte ihm vielmehr andere Anlagen empfehlen können, die als sicher gelten konnten.

Verharmlosung von Risiken

Anders als es die Gegenseite sah, spielte der Prospekt hier keine maßgebliche Rolle. Denn auch ein Prospekt, der alle Risiken aufführt, sei kein Freibrief, die Risiken der Anlage im mündlichen Gespräch zu verharmlosen, so dass erkennende Gericht. Die Beratung weise daher auch Fehler bei der Risikoaufklärung auf.

Schadensersatz und Befreiung von weiteren Zahlungen

Das Gericht urteilte daher, dass der Mandant seine bisherigen Zahlungen zurückerhält und von etwaigen weiteren Zahlungen freigestellt werden muss. Das ist ein großer Vorteil, weil der Anleger inzwischen trotz Kündigung und Widerrufs auf Weiterzahlung verklagt wird.

Unterstützung durch Anwälte

Haben Sie ein ähnliches Problem? Haben Sie nicht nur Ihr eingezahltes Geld verloren, sondern sollen auch noch in eine gescheiterte Anlage weiter einzahlen? JACKWERTH Rechtsanwälte prüfen gerne auch Ihren Fall und werden Sie bei etwaigen Maßnahmen unterstützen. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, regeln wir die Abwicklung für Sie.

JACKWERTH Rechtsanwälte beraten Sie gerne

Als Fachkanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht setzen wir Ihre Ansprüche notfalls auch gerichtlich durch.

Kontaktieren Sie uns einfach:

– telefonisch unter 0551/ 29 17 62 20
– per E-Mail an kanzlei@ra-jackwerth.de

– vereinbaren Sie einen Termin für eine Videokonferenz

Oder direkt über unser Kontaktformular

Kontakt

* Ich willige ein, dass mich die Kanzlei JACKWERTH Rechtsanwälte mittels Telefon, Email oder Post kontaktieren darf. Die Datenschutzhinweise habe ich zur Kenntnis genommen.

Teilen Sie auch gerne unseren Newsblog in Ihrem Netzwerk:

Facebook
X
LinkedIn
Threads
WhatsApp
Telegram
Email

Teilen Sie auch gerne unseren Newsblog in Ihrem Netzwerk:

Seraphinite AcceleratorOptimized by Seraphinite Accelerator
Turns on site high speed to be attractive for people and search engines.