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Nachhaltige Geldanlagen: Ein wachsender Markt mit wachsendem Risiko

Der Markt mit grünen Geldanlagen wie grünen ETFs, ökologischen Aktien oder nachhaltigen Fonds boomt. In Zeiten von Fridays for Future möchten immer mehr Menschen ihr Geld nachhaltig anlegen. Das heißt nichts anderes als mit der Geldanlage etwas für die Umwelt zu tun, ohne auf hohe Renditen verzichten zu müssen. Ein Gewinn für Alle, zumindest auf dem Papier. In Wahrheit verliert jedoch häufig der Anleger.

Nachhaltigkeit gewinnt an Bedeutung

Für viele Anleger sind die Themen Klimaschutz und Sozialverträglichkeit in den vergangenen Jahren immer wichtiger geworden. Um eine Aussage treffen zu können, inwiefern nachhaltige Aspekte bei der Geldanlage beachtet werden, werden die sog. ESG-Kriterien angewendet. ESG steht für Environment, Social und Governance und bedeutet übersetzt Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat den beaufsichtigten Unternehmen eine Orientierungshilfe für den Umgang mit den immer wichtiger werdenden Nachhaltigkeitsrisiken gegeben. Weitergehende Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Projekts der Fachanwaltskanzlei JACKWERTH Rechtsanwälte „Initiative Faire Geldanlage“ (IFG) (https://www.fairegeldanlage.de/). Ein aktueller und fundierter Bericht ist außerdem zu finden unter https://www.biallo.de/geldanlage/news/gut-fuers-geld-gut-fuer-die-welt/.

LG Frankfurt: Sharewood AG muss Geld zurückzahlen

Anleger müssen jedoch aufpassen, denn häufig sind die Anlagen eher grau statt grün. Teilweise ist bereits die Finanzaufsicht eingeschritten und hat Werbeprospekte verboten. Ein Beispiel für ein erfolgreiches Vorgehen wegen einer grünen Geldanlage ist das Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt gegen ShareWood Switzerland AG. Mit der im Internet zur Verfügung gestellten Informationsbroschüre „Das grüne Gold“ hat die beklagte Aktiengesellschaft mit Sitz in Zürich Interessenten, Bäume verschiedener Baumarten auf Plantagen in Brasilien als Investment zum Kauf angeboten. Versprochen wurde dabei eine Netto-Rendite von mindestens sechs Prozent pro Jahr. Die betroffene Anlegerin mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland sah sich über die angebliche Sicherheit, Rentabilität und Laufzeit des hochspekulativen Baumkaufs getäuscht. Sie machte von ihrem deutschen Widerrufsrecht Gebrauch. Das Landgericht Frankfurt gab der Klägerin in seinem Urteil vom 23. August 2019 überwiegend Recht. Die Gesellschaft musste ihr fast
75.000 Euro nebst Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basissatz erstatten.

„PLUSMINUS“ warnt: Angebote sind nicht grün, eher grau

Nach Angaben von „Plusminus“ haben seit 2007 mehrere tausend deutsche Anleger Geld in Teak-, Eukalyptus- und Balsabäume investiert. Geld anlegen und gleichzeitig etwas für die Umwelt tun, diese Vorstellung wird für immer mehr Anleger entscheidend. Das wissen auch Unternehmen und nutzen diese Vorstellungen der Anleger für den Vertrieb. So werden häufig die Setzlinge an die Anleger teurer verkauft, als die Bäume später, wenn sie ausgewachsen sind, auf dem Weltmarkt verkauft werden können. Das Problem bei ShareWood liegt jedoch bereits darin, dass niemand die Bäume aus den Plantagen kaufen will. Erschwerend kommt hinzu, dass die Plantagen in der Region Mato Grosso liegen. Diese liegt rund 2.400 Kilometer von dem nächsten Hafen entfernt. Da der Hauptabnehmer Indien ist, sind die Transportkosten erheblich. zu „Plusminus“ stellt erschütternd fest, dass das Geld der Anleger „fachgerecht zerkleinert“ wurde.

Handlungsmöglichkeiten für Anleger

Anleger von ShareWood und Co. sollten das Urteil des Landgericht Frankfurt zum Anlass nehmen, um sich ihre Rechte zu sichern. Hierbei hilft Kanzlei JACKWERTH Rechtsanwälte. Als erfahrene Verbraucherkanzlei kennen wir uns aus mit sogenannten „grünen Investments“.

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